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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 168, Erftstadt- Liblar, Spickweg, Beschluss über die Offenlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
28.11.13, 15:19
Aktualisiert
28.11.13, 15:19
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 168, Erftstadt- Liblar, Spickweg, Beschluss über die Offenlage)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 24.09.2013 14.6 Bebauungsplan Nr. 168, Erftstadt- Liblar, Spickweg, Beschluss über die Offenlage 340/2013 Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 168, Erftstadt-Liblar, Spickweg, als Bebauungsplanentwurf nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)