Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
28.11.13, 15:19
Aktualisiert
28.11.13, 15:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 24.09.2013
14.6
Bebauungsplan Nr. 168, Erftstadt- Liblar, Spickweg, Beschluss über die Offenlage
340/2013
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte
Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 168, Erftstadt-Liblar, Spickweg, als Bebauungsplanentwurf
nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3
Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)