Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
79 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
18.12.2007
155/2007
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
II
Herr Streit
Aktenzeichen:
Datum:
II S/G
04.12.2006
Bezeichnung
Namensgebung für die Erschließungsstraße im Bebauungsplangebiet B 3 "Innere
Erschließung" im Ortsteil Brandenberg
Sachverhalt:
Für das Baugebiet B 3 „Innere Erschließung“ im Ortsteil Brandenberg besteht ein rechtskräftiger
Bebauungsplan. Die Baustraße ist fertiggestellt. Die Stellung von Bauanträgen ist nicht
erforderlich, Baugenehmigungen unterliegen der Genehmigungsfreistellung.
In Kürze ist mit Anträgen von Bauwilligen zur Errichtung von Wohnhäusern zu rechnen.
Damit Bauwillige bei Baubeginn rechtzeitig Verbindung mit den Versorgungsträgern für einen
Wasser- und Stromanschluss stellen können, ist eine Straßenbezeichnung erforderlich und eine
Hausnummerierung vorzunehmen.
Ortsvorsteher Polzenberg regt an, die im beigefügten Flurkartenausschnitt gekennzeichnete
Erschließungsstraße von der „Brandenberger Straße“ aus gehend den Straßennamen „Am
Dorfplatz“ zu geben. Die Wegeführung kann der beigefügten Kopie aus dem
Geoinformationskataster entnommen werden.
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts fasst der Rat der Gemeinde Hürtgenwald folgenden
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, die von der „Brandenberger Straße“ abzweigende
Baustraße im Bereich des Bebauungsplanes B 3 „Innere Erschließung“ im Ortsteil Brandenberg
die Straßenbezeichnung „Am Dorfplatz“ zu geben.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2-
(Bürgermeister)