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Beschlussvorlage (Erlass von Satzungen der Gemeinde Hürtgenwald über besondere Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedigungen in verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Hürtgenwald nach § 86 Bauordnung NW (BauO NW))

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
87 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Erlass von Satzungen der Gemeinde Hürtgenwald über besondere Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedigungen in verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Hürtgenwald nach § 86 Bauordnung NW (BauO NW)) Beschlussvorlage (Erlass von Satzungen der Gemeinde Hürtgenwald über besondere Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedigungen in verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Hürtgenwald nach § 86 Bauordnung NW (BauO NW))

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 15.03.2007 32/2007 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: IV Herr Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: IV 622-32 H/Ra 13.02.2007 Bezeichnung Erlass von Satzungen der Gemeinde Hürtgenwald über besondere Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedigungen in verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Hürtgenwald nach § 86 Bauordnung NW (BauO NW) Sachverhalt: Im Rahmen der Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald am 19.12.2006 wurde eine sog. „Gestaltungssatzung“ für den Ortsteil Gey erlassen. Grundsätzlich ist es geplant, so für jeden Ortsteil der Gemeinde Hürtgenwald zu verfahren. Ausnahmen stellen hier der Ortsteil Schafberg, für welchen sich zz. eine Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in Aufstellung befindet, der Ortsteil Simonskall, welcher durch den Bebauungsplan Nr. L 1 „Simonskall“ vollständig überlagert wird, sowie der Ortsteil Raffelsbrand, der aufgrund seiner Außenbereichslage und der Privilegierung der landwirtschaftlichen Gehöfte hier außen vor bleibt, dar. Meines Erachtens kann daher der Bau- und Umweltausschuss auf der Grundlage der für den Ortsteil Gey vorliegenden „Mustersatzung“ dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald empfehlen, die jeweilige Satzung mit Begründung sowie Geltungsbereichsabgrenzung in Planform zu beschließen. Für die nachfolgend aufgeführten Ortsteile würde dies gelten: Zerkall, Bergstein, Brandenberg, Horm, -1 - Straß, Großhau, Kleinhau, Hürtgen, Vossenack. Anlagen Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald, die „Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über besondere Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedigungen“ für die Ortsteile Zerkall, Bergstein, Brandenberg, Horm, Straß, Großhau, Kleinhau, Hürtgen und Vossenack zu beschließen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)