Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
87 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
15.03.2007
32/2007
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
IV
Herr Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
IV 622-32 H/Ra
13.02.2007
Bezeichnung
Erlass von Satzungen der Gemeinde Hürtgenwald über besondere Anforderungen an die
Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedigungen in verschiedenen Ortsteilen der
Gemeinde Hürtgenwald nach § 86 Bauordnung NW (BauO NW)
Sachverhalt:
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald am 19.12.2006 wurde eine sog.
„Gestaltungssatzung“ für den Ortsteil Gey erlassen.
Grundsätzlich ist es geplant, so für jeden Ortsteil der Gemeinde Hürtgenwald zu verfahren.
Ausnahmen stellen hier
der Ortsteil Schafberg, für welchen sich zz. eine Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6
Baugesetzbuch (BauGB) in Aufstellung befindet,
der Ortsteil Simonskall, welcher durch den Bebauungsplan Nr. L 1 „Simonskall“ vollständig
überlagert wird, sowie
der Ortsteil Raffelsbrand, der aufgrund seiner Außenbereichslage und der Privilegierung
der landwirtschaftlichen Gehöfte hier außen vor bleibt,
dar.
Meines Erachtens kann daher der Bau- und Umweltausschuss auf der Grundlage der für den
Ortsteil Gey vorliegenden „Mustersatzung“ dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald empfehlen,
die jeweilige Satzung mit Begründung sowie Geltungsbereichsabgrenzung in Planform zu beschließen.
Für die nachfolgend aufgeführten Ortsteile würde dies gelten:
Zerkall,
Bergstein,
Brandenberg,
Horm,
-1 -
Straß,
Großhau,
Kleinhau,
Hürtgen,
Vossenack.
Anlagen
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Rat der
Gemeinde Hürtgenwald, die „Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über besondere Anforderungen
an die Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedigungen“ für die Ortsteile Zerkall, Bergstein,
Brandenberg, Horm, Straß, Großhau, Kleinhau, Hürtgen und Vossenack zu beschließen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)