Daten
Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
29.07.10, 04:53
Aktualisiert
29.07.10, 04:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 28.07.2010
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 8. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 06.07.2010 um 18:05 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
8.
Aufnahme des Integrationsrates in die Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling
Vorlagennummer: 112/2010
Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling wird wie folgt geändert:
§ 11a
Integrationsrat
(1) Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Stadt Wesseling
befassen. Auf Antrag des Integrationsrates ist eine Anregung oder Stellungnahme
des Integrationsrates dem Rat oder einem Ausschuss vorzulegen. Der Vorsitzende
des Integrationsrates oder ein anderes vom Integrationsrat benanntes Mitglied ist
berechtigt, bei der Beratung dieser Angelegenheit an der Sitzung teilzunehmen; auf
sein Verlangen ist ihm das Wort zu erteilen.
(2) Der Integrationsrat soll zu Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss oder vom
Bürgermeister vorgelegt werden, Stellung nehmen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)