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Beschlusstext (Aufnahme des Integrationsrates in die Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
29.07.10, 04:53
Aktualisiert
29.07.10, 04:53
Beschlusstext (Aufnahme des Integrationsrates in die Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 28.07.2010 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 8. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 06.07.2010 um 18:05 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 8. Aufnahme des Integrationsrates in die Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling Vorlagennummer: 112/2010 Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling wird wie folgt geändert: § 11a Integrationsrat (1) Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Stadt Wesseling befassen. Auf Antrag des Integrationsrates ist eine Anregung oder Stellungnahme des Integrationsrates dem Rat oder einem Ausschuss vorzulegen. Der Vorsitzende des Integrationsrates oder ein anderes vom Integrationsrat benanntes Mitglied ist berechtigt, bei der Beratung dieser Angelegenheit an der Sitzung teilzunehmen; auf sein Verlangen ist ihm das Wort zu erteilen. (2) Der Integrationsrat soll zu Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss oder vom Bürgermeister vorgelegt werden, Stellung nehmen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)