Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
28 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Auf Anfrage des Ausschussmitgliedes Grutke erklärt die Verwaltung, dass die Aufteilung der
Kosten sich nach dem Straßen- und Wegegesetz richte. Mit der Stadt Euskirchen müsse
auch im Hinblick auf die Kostenaufteilung eine Vereinbarung abgeschlossen werden. Nach
Abschluss dieser Vereinbarung könne mit der Maßnahme begonnen werden.
Der Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreisausschuss stimmt der Entwurfsplanung zum Ausbau des Kreisverkehrsplatzes im
Knotenpunkt K 24 (Billiger Straße), Boenerstraße in Euskirchen zu.