Daten
Kommune
Kall
Größe
104 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
30.11.12, 18:18
Aktualisiert
30.11.12, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
208/2012
11.12.2012
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 6
6.1
Vorliegende Bauvoranfragen und Bauanträge
Bauantrag für die Errichtung einer Werbetafel auf dem Grundstück Gemarkung
Kall, Flur 22, Flurstück 476, gelegen in Kall am Knotenpunkt „Aachener Straße /
Kölner Straße“
Beschlussvorschlag:
Seitens der Gemeinde Kall wird keine neue Stellungnahme abgegeben.
Sachdarstellung:
Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 22, Flurstück 476, gelegen auf der privaten Parkplatzfläche am Knotenpunkt „Aachener Straße/Kölner Straße“, eine
Werbetafel in einer Größe von 2,50 m Breite x 1,50 m Höhe zu errichten. Der genaue Standort
der Werbetafel ist aus dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) zu entnehmen.
Das fragliche Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“. Die Fläche ist
im Bebauungsplan Kall „Ortsmitte“ als Mischgebiet (MI) festgesetzt.
Die Verwaltung hat mit Bericht vom 06.08.2012 das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB
nicht erklärt und darüber hinaus folgende Alternativen vorgeschlagen:
Die Werbetafel am vorgesehenen Standort (Nähe der öffentlichen Verkehrsfläche) in Abstimmung mit der Gemeinde Kall kleiner zu errichten
Die Werbetafel in der geplanten Größenordnung im rückwärtigen Bereich neben den bereits vorhandenen Werbetafeln zu errichten
Vorlagen-Nr. 208/2012
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Die Versagung des Einvernehmens wurde insbesondere wie folgt begründet:
Im rückwärtigen Bereich sind bereits zwei große Werbetafeln vorhanden. Entgegen der Auffassung der Straßenverkehrsbehörde ist die Gemeinde Kall der Ansicht, dass die Anlage die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs gefährdet, da sich im Bereich des Kreisverkehrs mehrere
Fußgängerüberwege befinden. Die Werbetafel lenkt aufgrund ihrer Auffälligkeit besonders die
aus Richtung Gemünd auf den Kreisverkehr zukommenden Verkehrsteilnehmer ab, so dass die
den dortigen Fußgängerüberweg nutzenden Passanten leicht übersehen werden können. Weiterhin verunstaltet die Anlage aufgrund ihrer Größe das Ortsbild, da sich in unmittelbarer Nähe
insbesondere ein Bildstock einer Heiligenfigur befindet.
Die vorgeschlagenen alternativen Standorte sowie eine Verkleinerung der Werbetafel sind aus
Sicht des Antragstellers nicht sinnvoll. Nach nochmaliger rechtlicher Prüfung ist die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen der Auffassung, dass die geplante Werbetafel den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht und die Baugenehmigung zu erteilen ist. Da auch
die Fachbehörden keine Bedenken geäußert haben, wird die Gemeinde mit Verfügung vom
30.10.2012 gebeten, ihre Entscheidung nochmals zu überdenken und das Benehmen herzustellen.