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Allgemeine Vorlage (1.1 Verkehrsregelungen in Sistig)

Daten

Kommune
Kall
Größe
89 kB
Datum
15.05.2012
Erstellt
04.05.12, 18:12
Aktualisiert
04.05.12, 18:12
Allgemeine Vorlage (1.1	Verkehrsregelungen in Sistig) Allgemeine Vorlage (1.1	Verkehrsregelungen in Sistig)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 67/2012 15.05.2012 Federführung: Fachbereich II An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Krause Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 1 1.1 Mitteilungen und Beantwortung von schriftlichen Anfragen Verkehrsregelungen in Sistig Beschlussvorschlag: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Ortsvorsteher Vermöhlen nimmt mit Schreiben vom 10.01.2012 zum Ergebnis der Verkehrsschau 2011 – Verkehrsberuhigungen Sistig und Haltestelle Hof Walter – Stellung. Das Schreiben wurde dem Straßenverkehrsamt zur Kenntnis vorgelegt. Dazu teilt das Straßenverkehrsamt mit, dass die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörden in den §§ 44 und 45 StVO geregelt ist. Danach bestimmen die Straßenverkehrsbehörden u.a., wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen oder zu entfernen sind. Hierbei hat sie die Polizei, den Straßenbaulastträger und ggf. die zuständige Gemeinde zu hören. Die Aufgabe der Verkehrsschauen, zu deren regelmäßiger Durchführung die Straßenverkehrsbehörde verpflichtet ist, ist es, schnell und effizient die anstehenden straßenverkehrsrechtlichen Probleme vor Ort mit allen beteiligten Behörden zu besprechen und einer Lösung zuzuführen. Die Straßenverkehrsbehörde ist sowohl für Bundes-, Landes-, Kreis und Gemeindestraßen zuständig. Die Regelungsbefugnis erstreckt sich auf alle öffentlichen Verkehrsflächen. Die Gemeinde hat die Ergebnisse der Verkehrsschau und die daraus resultierenden Anordnungen zu beachten. Vorlagen-Nr. 67/2012 Seite 2 Zu den im Schreiben des Ortsvorstehers vorgetragenen Punkten „Haltestelle am Hof Walter“ und „Verkehrsberuhigungen in Sistig“ wird folgendes mitgeteilt: 1. Die RVK hat der Anlegung einer Bedarfshaltestelle an der Hofeinfahrt des Geflügelhofs Walter – Fahrtrichtung Schleiden - zugestimmt. Diese ist daraufhin eingerichtet worden und wird von den Bussen angefahren. Die Einrichtung einer Haltestelle in Gegenrichtung wurde nicht zugelassen. 2. Bezüglich der Anbringung von Fahrbahnschwellen in der Neustraße ist noch eine Befragung der Anwohner durchzuführen. Nach den Ausführungen in der Niederschrift über die Verkehrsschau müssen die Anwohner der Maßnahme mehrheitlich zustimmen. Speziell die unmittelbaren Anlieger der künftigen Schwellen sind auf die zu erwartenden Lärmbelästigungen hinzuweisen und müssen ihr Einverständnis schriftlich erklären. Sobald dieses vorliegt, können die Schwellen angebracht werden.