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Beschlusstext (Hauptamtliche offene Jugendarbeit im Kreis Euskirchen; hier: Förderung der Personalkosten ab dem 01.01.2006)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Hauptamtliche offene Jugendarbeit im Kreis Euskirchen;
hier: Förderung der Personalkosten ab dem 01.01.2006)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.03.2005 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 6. Hauptamtliche offene Jugendarbeit im Kreis Euskirchen; hier: Förderung der Personalkosten ab dem 01.01.2006 V 72/2005 Jugendhilfeausschuss Kreisausschuss Kreistag Z1 Z2 Z3 14.03.2005 15.06.2005 29.06.2005 Da dem Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 09.06.2005 das Ergebnis der Gespräche mit den Trägern und der Arbeitsgemeinschaft unterbreitet wird, ist es sinnvoll, die Beratungsfolge im Kreisausschuss auf den 15.06.2005 und im Kreistag am 29.06.2005 festzulegen. Frau Müller, Frau von Sturm und Herr Funken nehmen an der folgenden Beratung und Beschlussfassung wegen Befangenheit nicht teil. Der Vorsitzende schlägt vor, die Beschlussempfehlung wie folgt zu formulieren: Der Kreistag beschließt, für den Zeitraum 01.01.2006 – 31.12.2009 hauptamtliche Mitarbeiter in offenen Jugendeinrichtungen mit 100 % Personalkosten zu fördern. Art und Umfang der Einzelförderung legt der Jugendhilfeausschuss durch Beschluss fest. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Haushaltsmittel für den o.g. Zeitraum einzuplanen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)