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Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreisausschussmitglied Kolvenbach beantragt namens der CDU-Fraktion den
Beschlussvorschlag an den Kreistag gemäß der Verwaltungsergänzung vom 08.08.2002 wie
folgt zu ändern (siehe Seite 2 der Z 2 / A 8/2002, letzter Punkt zu Ziffer 3): „Aussagen über
eine künftige nationalparkverträgliche Nutzung der denkmalgeschützten Burg Vogelsang,
wobei nach Vorstellung des Kreistages der Burgbereich selbst und weitere Flächen entlang
der Zufahrtsstraße zu Camp Vogelsang ab der B 266 aus dem Nationalparkgelände
herausgenommen werden sollten.“
CDU-Fraktionsvorsitzende Reidt erinnert nochmals an die vom Fachausschuss gefassten
Beschlüsse zum Nationalpark Eifel und zur Konversion Vogelsang (siehe
Tagesordnungspunkt 7 der Niederschrift über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für
Wirtschaftsförderung vom 05.09.2002).
Dieser Beschluss wird zur Klarstellung dieser Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.
Soweit noch nicht geschehen, erneuert Herr Reidt den Antrag seiner Fraktion und bittet
gleichzeitig die Verwaltung, umgehend tätig zu werden.
Kreisausschussmitglied Hergarten (SPD) bemerkt in direkter Erwiderung zu den
Ausführungen und Anträgen des Herrn Reidt, dass für die SPD-Fraktion die Anträge und
Ausführungen nicht nachvollziehbar seien. Seine Fraktion bitte um weitere Informationen,
wobei die Frage der Personalkosten schon in der örtlichen Presse thematisiert worden sei.
Die SPD-Fraktion könne sich daher mangels notwendiger Informationen zurzeit hinsichtlich
der Anträge der CDU-Fraktion nur der Stimme enthalten.
Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) verweist inhaltlich in seiner Stellungnahme
nochmals auf die Beschlüsse des Ausschusses für Wirtschaftsförderung vom 05.09.2002 zur
Gesamtthematik.
Der Vorsitzende stellt daraufhin folgende Beschlussempfehlung an den Kreistag zur
Abstimmung:
a) Der Kreistag fasst – unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Ausschusses für
Wirtschaftsförderung vom 03.07.2002 (Z 1 / A 8/2002), des Ausschusses für Planung,
Umwelt und ÖPNV vom 04.09.2002 (Z 3 / A 8/2002) und der Verwaltungsergänzung vom
08.08.2002 (Z 2 / A 8/2002) sowie des vorstehenden Änderungsantrages der CDUFraktion zum Nationalpark Eifel und Konversion Vogelsang folgenden Beschluss:
1. Der Kreistag Euskirchen fordert die Landesregierung NRW auf, umgehend den
Grundsatzbeschluss zur Einrichtung eines Nationalparks Eifel zu fassen, damit die
formale Grundlage für die Realisierung eines solchen Nationalparks geschaffen ist.
2. Diesem ersten wichtigen Schritt müssen nach Meinung des Kreistages weitere
Schritte folgen. Dazu gehört aus seiner Sicht die Erstellung einer Betroffenheits-,
Durchführbarkeits- und Ausgleichsanalyse durch die Landesregierung, wobei
insbesondere die Bereiche Tourismus, Erholung, Kurwesen, Wintersport sowie Landund Forstwirtschaft untersucht werden sollten. Nach Meinung des Kreistages soll auf
der Basis der so gewonnenen Erkenntnisse in enger Zusammenarbeit mit den
kommunalen Gebietskörperschaften und sonstigen betroffenen Institutionen in der
Region ein Gesamtkonzept für die Errichtung eines Nationalparks Eifel sowie einer
nationalparkfreundlichen Konversion des Truppenübungsplatzes Vogelsang
erarbeitet werden. Aus diesem Grunde wird die Landesregierung aufgefordert, in
Abstimmung mit dem Bund umgehend und auf eigene Kosten einen Auftrag zur
Gefährdungsabschätzung zu erteilen, die Frage der finanziellen Beteiligung bzw. zur
Übernahme der Kosten für eine Machbarkeitsstudie zu klären und umgehend die
Frage der künftigen Eigentumsverhältnisse zu prüfen.
3. Diese Machbarkeitsstudie soll dabei nach Meinung des Kreistages Euskirchen vor
allem die folgenden Punkte beinhalten:
•
Aussagen über die in einen Nationalpark Eifel einzubeziehenden Flächen
•
eine umfassende Analyse der Naturschutzsituation in der Eifel unter
Berücksichtigung aller bestehender Nutzungskonflikte
•
Vorschläge zur Erarbeitung eines integrativen Verkehrskonzeptes (Schienenund Straßenverkehre, Rad- und Fußgängerverkehre) unter Beteiligung der
betroffenen Gebietskörperschaften
•
Aussagen über die wirtschaftsfördernden Effekte einer
Nationalparkausweisung im touristischen Bereich, im Bau- und
Infrastrukturbereich sowie im kulturellen Bereich
•
Aussagen über die Anforderungen an die Forstwirtschaft im Rahmen der
erforderlichen Waldumbaumaßnahmen in den unterschiedlichen Zonen eines
künftigen Nationalparks
•
Empfehlungen zur Lage, zum Aufbau und zur Trägerschaft von Informationsund Bildungseinrichtungen des künftigen Nationalparks Eifel
•
Aussagen über die Notwendigkeit zur Beseitigung eventuell bestehender
militärischer und sonstiger Altlasten
•
Aussagen über eine künftige nationalparkverträgliche Nutzung der
denkmalgeschützten Burg Vogelsang, wobei nach Vorstellung des Kreistages
der Burgbereich selbst und weitere Flächen entlang der Zufahrtsstraße zu
Camp Vogelsang ab der B 266 aus dem Nationalparkgelände
herausgenommen werden sollten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
b) Der Kreistag stimmt dem vorstehenden Antrag der CDU-Fraktion und dem damit
verbundenen Auftrag an die Verwaltung, beim Land NRW Fördermittel für
Personalleistungen in der Verwaltung zu beantragen, die zur Gewährleistungen künftiger
und zur Fortführung begonnener Aufgabenstellungen eingesetzt werden sollen, zu.