Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 3. Sitzung des Kreisausschusses am 06.04.2005 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 13.
Erhöhung der Bürgschaft für die Kreisverkehrsgesellschaft D 16/2005
Euskirchen mbH
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Kreisausschuss
Kreistag
09.03.2005
06.04.2005
28.04.2005
Der Kreisausschuss stimmt der Dringlichkeitsentscheidung
16/2005 zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 16/2005
vom 07.03.2005 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW.
Der Kreis Euskirchen übernimmt damit gegenüber der
Kreissparkasse Euskirchen die Ausfallbürgschaft für die noch
zu gewährende Erhöhung des Kontokorrentkredites an die
Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH (KVE) auf einen
Kreditrahmen bis zu 2.300.000,00 € nebst Zinsen und Kosten.
Die Bürgschaft ist befristet bis zum 30.06.2005.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 1 Enthaltung(en)
Z1
Z2
Z3