Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 3. Sitzung des Kreisausschusses am 06.04.2005 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 9.
Festsetzung des Eigenanteils gem. § 7 Schulfinanzgesetz
(SchFG) für die Inanspruchnahme des Schülertickets
V 76/2005
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales
u.Gesundh.
Kreisausschuss
Kreistag
15.03.2005
Z1
06.04.2005
28.04.2005
Z2
Z3
Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 76/2005 zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
1. Der Kreistag beschließt, den Eigenanteil für freifahrtberechtigte Schüler ab dem 01.08.2005 von bisher 10,00 € auf
12,00 € bzw. für das zweite Geschwisterkind von 5,00 € auf
6,00 € festzusetzen. Der Eigenanteil entfällt für Schüler, die
laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII –
Sozialhilfe – erhalten.
2. Die Mehrbeträge von 2,00 € bzw. 1,00 € sind von der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) gleichzeitig mit dem übrigen
Fahrpreis für das Schülerticket gegen Erstattung einer Aufwandsentschädigung zu erheben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)