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Beschlusstext (Festsetzung des Eigenanteils gem. § 7 Schulfinanzgesetz (SchFG) für die Inanspruchnahme des Schülertickets)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Festsetzung des Eigenanteils gem. § 7 Schulfinanzgesetz (SchFG) für die Inanspruchnahme des Schülertickets)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 3. Sitzung des Kreisausschusses am 06.04.2005 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 9. Festsetzung des Eigenanteils gem. § 7 Schulfinanzgesetz (SchFG) für die Inanspruchnahme des Schülertickets V 76/2005 Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. Kreisausschuss Kreistag 15.03.2005 Z1 06.04.2005 28.04.2005 Z2 Z3 Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 76/2005 zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreistag beschließt, den Eigenanteil für freifahrtberechtigte Schüler ab dem 01.08.2005 von bisher 10,00 € auf 12,00 € bzw. für das zweite Geschwisterkind von 5,00 € auf 6,00 € festzusetzen. Der Eigenanteil entfällt für Schüler, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII – Sozialhilfe – erhalten. 2. Die Mehrbeträge von 2,00 € bzw. 1,00 € sind von der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) gleichzeitig mit dem übrigen Fahrpreis für das Schülerticket gegen Erstattung einer Aufwandsentschädigung zu erheben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)