Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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60 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 3. Sitzung des Kreisausschusses am 06.04.2005 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3.2.
Gründung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH
V 84/2005
Kreisausschuss
Kreistag
Z1
Z2
06.04.2005
28.04.2005
AV Poth nimmt in seinen Erläuterungen inhaltlich auf die Begründung der Vorlage 84/2005 und den der Vorlage beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages Bezug.
Dieser nunmehr vorliegende Vertragsentwurf trage aus der
Sicht der Verwaltung den Interessen des Kreises Euskirchen
und der Kommunen des Kreises Rechnung und sei nach intensiven Gesprächen und Verhandlungen zwischen dem Land und
den potentiellen Gesellschaftern diesen nunmehr zur Zustimmung zugeleitet worden.
In seinen weiteren Ausführungen unterrichtet AV Poth den
Kreisausschuss zusätzlich über folgende Einzelheiten und Lösungsvorschläge:
Finanzierung der Standortentwicklungsgesellschaft
Der von den kommunalen Partnern und dem Förderverein zu
tragende Kofinanzierungsanteil in Höhe von jährlich
40.000,00 € soll wie folgt aufgebracht werden:
Förderverein
Rest 38.000 €
davon Kreis Euskirchen
und
Stadt Schleiden
Kreis Aachen
Kreis Düren
5%
insgesamt
60 %
20 %
20 %
=
2.000,00 €
=
=
=
=
11.400,00 €
11.400,00 €
7.600,00 €
7.600,00 €
40.000,00 €
Aufsichtsrat
Die sechs Aufsichtsratssitze der kommunalen Seite sollen wie
folgt aufgeteilt werden:
Kreis Aachen
Kreis Düren
Stadt Schleiden
Kreis Euskirchen
1 Sitz
1 Sitz
2 Sitze
2 Sitze
-2Soweit sich der Kofinanzierungsanteil der Stadt Schleiden zu
Lasten des Kreises Euskirchen verändert, verändern sich auch
die Aufsichtsratssitze dahingehend, dass dem Kreis Euskirchen
drei Aufsichtsratssitze, der Stadt Schleiden ein Aufsichtsratssitz
zufallen würde.
Gesellschafterversammlung
Hier bleibt es bei dem Vorschlag gemäß der Vorlage 84/2005,
wonach der Kreis Euskirchen drei Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung entsendet und ein/e Stimmführer/in bestimmt werden soll.
Abschließend unterrichtet AV Poth den Kreisausschuss über
die folgende notwendige Ergänzung des vorliegenden Vertragsentwurfes, die den Förderverein Nationalpark Eifel e. V.
betrifft:
Damit der Förderverein nicht die Anerkennung der Gemeinnützigkeit verliert bzw. diese gefährdet wird, müsste er von einer
Beteiligung an evtl. Gewinnen oder Verlusten freigestellt werden.
Insofern müsste in § 4 Abs. 2 nach Buchst. f) des Vertragsentwurfs folgender Zusatz eingefügt werden:
"Der Förderverein Nationalpark Eifel e. V. ist nicht an
den betrieblichen Gewinnen und Verlusten der Gesellschaft beteiligt."
Über diese Ergänzung sei mit dem zuständigen Ministerium des
Landes NRW Einvernehmen erzielt worden.
In der nun folgenden Diskussion erörtert der Kreisausschuss
Änderungsvorschläge zum vorliegenden Vertragsentwurf, insbesondere zum/zur
•
•
•
•
•
Sitz der Gesellschaft (§ 1)
Gegenstand des Unternehmens (§ 2)
Stammkapital (§ 4)
Zusammensetzung und Vorsitz des Aufsichtsrats (§ 8 und
10)
Vorsitz der Gesellschafterversammlung (§ 11)
Von der Tendenz her kristallisiert sich heraus, dass der Kreisausschuss grundsätzlich der Vorlage 84/2005 zustimmt, dass
aber der Text des Gesellschaftervertrages in einzelnen bestimmten Passagen überarbeitet und geändert werden sollte.
AV Poth weist darauf hin, dass nicht alle Details in dem vorliegenden Vertragsentwurf geregelt werden sollten und könnten.
Es sei gerade Aufgabe der zu gründenden Entwicklungsgesellschaft, die notwendigen Entscheidungen vorzuberaten und vorzuschlagen. Der nunmehr vorliegende abgestimmte und juristisch vorgeprüfte Gesellschaftsvertragsentwurf enthalte keine
finanziellen Risiken für den Kreis Euskirchen.
Landrat Rosenke fasst das Beratungsergebnis dahingehend
-3zusammen, dass
a)
der Kreisausschuss die Vorlage 84/2005 mit dem anliegenden Entwurf des Gesellschaftsvertrages vom Grundsatz
her zustimmend zur Kenntnis nimmt und
b)
in den nächsten Tagen im Rahmen einer interfraktionellen
Absprache prägnante, die Substanz des Vertragsentwurfs
berührende, Fragen/Inhalte/Textformulierungen geklärt
werden sollen.
Auf der Basis des Ergebnisses dieser interfraktionellen
Absprache soll eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß
§ 50 Abs. 3 Satz 2 der Kreisordnung herbeigeführt werden,
die unverzüglich den potentiellen Gesellschaftern, dem zuständigen Landesministerium (MSWKS) und der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) zu übermitteln ist.
In der Sitzung des Kreistages am 28.04.2005 soll dann die abschließende Beratung und Beschlussfassung bzw. die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3
Satz 3 der Kreisordnung erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Ohne Abstimmung