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Beschlusstext (Antrag der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Euskirchen e. V. auf Bezuschussung ungedeckter Kosten für 2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Antrag der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Euskirchen e. V. auf Bezuschussung ungedeckter Kosten für 2005)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 3. Sitzung des Kreisausschusses am 06.04.2005 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 19.4. Antrag der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Euskirchen e. V. A 16/2005 auf Bezuschussung ungedeckter Kosten für 2005 Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. Kreisausschuss Kreistag 15.03.2005 Z1 06.04.2005 28.04.2005 Z2 Z3 Für die CDU-Fraktion bemängelt Herr Kolvenbach, dass dem Antrag der AWO keine Erfolgsbilanz zu entnehmen sei. Seine Fraktion werde daher dem Zuschussantrag so nicht zustimmen, zumal diese Aufgaben von der ARGE wahrzunehmen seien. SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz beantragt, für das Jahr 2005 noch einen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € zu gewähren. Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke unterstützt diesen Antrag und schlägt als Kompromiss vor, für die Übergangszeit einen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € zu gewähren. Daraufhin stellt Landrat Rosenke zuerst den Antrag der AWO, Kreisverband Euskirchen e. V., Arbeitslosenberatungsstelle, vom 19.10.2004, für das Jahr 2005 einen Zuschuss zum Betrieb der Arbeitslosenberatungsstelle in Höhe von 10.000,00 € zu gewähren, zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dagegen Daraufhin stellt der Vorsitzende den Antrag der Fraktion B 90/Grüne, für das Jahr 2005 einen Zuschuss von 5.000,00 € zu gewähren, zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dagegen Damit empfiehlt der Kreisausschuss dem Kreistag mehrheitlich, den Antrag der Arbeiterwohlfahrt auf Bezuschussung ungedeckter Kosten zum Betrieb der Arbeitslosenberatungsstelle für 2005 abzulehnen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dagegen