Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 3. Sitzung des Kreisausschusses am 06.04.2005 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 6.
Allgemeine Anerkennung des Vorliegens triftiger Gründe
für bestimmte Dienstgeschäfte bzw. Gruppen von Dienstreisenden (§ 6 LRKG)
V 82/2005
Kreisausschuss
Kreistag
Z1
Z2
06.04.2005
28.04.2005
Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 82/2005 zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag stellt gemäß den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Landesreisekostengesetz (VVzLRKG) vom
22.12.1998 in zurzeit geltender Fassung gemäß Ziffer 1.3 zu
§ 6 LRKG für die in der Vorlage 82/2005 aufgeführten Bediensteten für bestimmte gleichartige Dienstgeschäfte oder für abgegrenzte Gruppen von Dienstreisenden das Vorliegen triftiger
Gründe nach § 6 Abs. 1 LRKG fest. Dieser Beschluss gilt auch
für die Stellennachfolger dieser Bediensteten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)