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Allgemeine Vorlage (6. Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
155 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
09.11.12, 18:18
Aktualisiert
09.11.12, 18:18
Allgemeine Vorlage (6. Änderungssatzung) Allgemeine Vorlage (6. Änderungssatzung)

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Inhalt der Datei

Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Bücherei der Gemeinde Kall - 6. Änderungssatzung – vom _______________ Artikel I Auf Grund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S.666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV NRW S. 685) - SGV.NRW. 2023 -, der §§ 4 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW. S.712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV NRW S. 687) - SGV.NRW. 610 -, hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am ______________ 2012 folgende Satzung beschlossen: Artikel I Die Satzung über die Benutzung der Bücherei der Gemeinde Kall vom 10.11.1988 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 16.12.2009 wird wie folgt geändert: 1. § 7 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: (1) Für die Benutzung der Gemeindebücherei werden folgende Gebühren erhoben: 1. Für das Entleihen von Medien: - für einen Jahresbenutzerausweis für die Familie - für einen Jahresbenutzerausweis für Erwachsene - für einen Jahresbenutzerausweis für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre - für DVD’s zusätzlich je Stück 15,00 Euro 10,00 Euro 4,00 Euro 1,50 Euro. 2. Für die Einzelausleihe von Medien (alternativ zum Jahresbenutzerausweis): - für einen Tagesbenutzerausweis 1,50 Euro 3. Für die Nutzung der Medienecke - Surfen im Internet je angefangene halbe Stunde - Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre - Jugendliche ab 16 Jahre und Erwachsene - Ausdrucke je angefangene DIN A4-Seite 0,50 Euro 1,00 Euro 0,15 Euro 2. § 7 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung: (3) Die Versäumnisgebühr für jede entliehene Medieneinheit beträgt bei Überschreitung der Leihfrist - um eine Woche 2,00 Euro - um zwei Wochen 3,00 Euro - um drei und mehr Wochen 5,00 Euro. 3. § 7 Abs. 4 erhält folgende neue Fassung: (4) Für einen Botengang werden zusätzliche Gebühren erhoben. Diese betragen 6,00 Euro. Bei auswärtigen Benutzern sind der Gemeindebücherei die tatsächlichen Einziehungskosten zu erstatten, soweit diese den vorbezeichneten Betrag übersteigen. Artikel II Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2013 in Kraft.