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Beschlusstext (Ambulante Psychiatrische Pflege (APP) Antrag auf Förderung für die Jahre 2003 und 2004 und Defizitabdeckung ab dem Jahr 2005 - Antrag des Caritasverbandes für das Kreisdekanat Euskirchen e. V. vom 21.10.2004 -)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Ambulante Psychiatrische Pflege (APP)
Antrag auf Förderung für die Jahre 2003 und 2004 und Defizitabdeckung ab dem Jahr 2005
- Antrag des Caritasverbandes für das Kreisdekanat Euskirchen e. V. vom 21.10.2004 -) Beschlusstext (Ambulante Psychiatrische Pflege (APP)
Antrag auf Förderung für die Jahre 2003 und 2004 und Defizitabdeckung ab dem Jahr 2005
- Antrag des Caritasverbandes für das Kreisdekanat Euskirchen e. V. vom 21.10.2004 -)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 3. Sitzung des Kreisausschusses am 06.04.2005 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 19.1. Ambulante Psychiatrische Pflege (APP) Antrag auf Förderung für die Jahre 2003 und 2004 und Defizitabdeckung ab dem Jahr 2005 - Antrag des Caritasverbandes für das Kreisdekanat Euskirchen e. V. vom 21.10.2004 - A 2/2004 Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. Kreisausschuss Kreistag Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. Kreisausschuss Kreistag 16.11.2004 Z1 01.12.2004 14.12.2004 15.03.2005 Z2 Z3 Z4 06.04.2005 28.04.2005 Z5 Z6 An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nimmt das Kreisausschussmitglied Rhiem (CDU) wegen Befangenheit nicht teil. Die Sprecher aller Fraktionen bemängeln, dass immer noch nicht geklärt sei, inwieweit die Krankenkassen als Kostenträger nach dem SGB V zur verstärkten Übernahme der Kosten für die Ambulante Psychiatrische Pflege (APP) verpflichtet seien. Wie auch bei der Bewilligung der Zuschüsse für die Jahre 2003 und 2004 gehe dies aus den von dem Caritasverband vorgelegten Antragsunterlagen zur Defizitabdeckung ab dem Jahr 2005 nicht eindeutig hervor (siehe Z 6/A 2/2004). Ziel sei es doch gewesen, den Zuschussbedarf sukzessive auf Null zu verringern. In der folgenden Diskussion beantragen die Sprecher der Fraktion B 90/Grüne und der SPD-Fraktion, dem Caritasverband für das Jahr 2005 einen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 € zu gewähren, wobei die Fraktion B 90/Grüne sogar dafür plädiert, für die folgenden Jahre einen entsprechenden Deckelungsbeschluss zu fassen. Diesen Anträgen widerspricht namens der CDU-Fraktion Herr Kolvenbach. Er verweist insbesondere auf die finanzielle Situation des Kreises Euskirchen und die anstehende Aufgabenkritik, was wiederum Auswirkungen auf die Förderung derartiger Anträge haben muss und wird. Für die Zukunft sollte keine unerfüllbare Erwartungshaltung geweckt werden. Für die CDUFraktion beantragt er, wie in den vergangenen Jahren einen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € dem Caritasverband zu gewähren. -2Landrat Rosenke stellt den Antrag der Fraktion B 90/Grüne und der SPD-Fraktion zur Förderung der APP im Jahre 2005 in Höhe von 20.000,00 € zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit abgelehnt Daraufhin stellt er den Antrag der CDU-Fraktion, dem Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e. V. zur Förderung der Ambulanten Psychiatrischen Pflege (APP) im Haushaltsjahr 2005 einen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € zu gewähren, zur Abstimmung. Der Kreistag wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)