Daten
Kommune
Kall
Größe
128 kB
Datum
22.05.2012
Erstellt
27.04.12, 18:06
Aktualisiert
10.05.12, 18:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
55/2012
22.05.2012
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Herr Feld
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 9
Sanierung Innenbeleuchtung Hallenbad und Rathaus
Beschlussvorschlag:
1) Die Sanierung der Innenbeleuchtung im Hallenbad und im Rathaus gemäß Zuwendungsbescheid wird beschlossen.
2) Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,00 € werden außerplanmäßig bereitgestellt.
3) Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes
durchzuführen.
Sachdarstellung:
Durch die Sanierung der Innenbeleuchtung ist in zahlreichen Gebäuden der Gemeinde eine
wesentliche Einsparung an Stromkosten zu erreichen. In einem ersten Schritt wurden jedoch
Hallenbad und Rathaus ausgewählt, da hier durch kompakte Maßnahmen deutlichen Ersparnisse erwartet werden. Eine entsprechende Bestandsaufnahme für beide Gebäude erfolgte durch
einen Fachplaner (ene) im Frühjahr 2011.
Die Verwaltung hat daraufhin einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Programms „Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung – Innenbeleuchtung“ eingereicht. Die Fördermittel für
die Maßnahme „Innenbeleuchtung Hallenbad und Rathaus“ wurden antragsgemäß bewilligt. Der
Bewilligungszeitraum läuft bis zum 30.09.2012.
Die Bestimmungen des Bescheides sehen vor, dass sowohl die Sanierung im Hallenbad als
auch im Rathaus durchgeführt werden, um die Mindestfördersumme von 10.000 EUR zu erreichen. Bei einer Förderquote von 25% ist daher ein Mindestumfang der Umrüstungsmaßnahmen von 40.000 € gefordert.
Vorlagen-Nr. 55/2012
Seite 2
Mit der Ausschreibung und Angebotsauswertung für beide Maßnahmen soll ein Fachbüro beauftragt werden. Die Kosten hierfür sind im Bereich von ca. 6 % der Gesamtkosten anzusetzen,
somit also ca. 2.400 €. Diese Kosten sind nicht förderfähig.
Im Einzelnen stellen sich die Maßnahmen wie folgt dar:
1.
Hallenbad
Die Bestandsaufnahme hat ergeben, dass durch den Austausch der vorhandenen Beleuchtung
gegen moderne Leuchten mit entsprechender Steuerungs- und Regelungstechnik der Energieverbrauch im Bereich Beleuchtung um mehr als 50% gesenkt werden kann.
Im Jahr 2011 wurden im Hallenbad ca. 232.500 kWh Strom verbraucht, bei Kosten für die
Gemeinde Kall von 39.107 €. Der Anteil für die Beleuchtung am gesamten Stromverbrauch liegt
bei knapp 15% (ca. 40.000 kWh bzw. 6.000 €).
Die Gesamtkosten für den kompletten Austausch der Innenbeleuchtung im Hallenbad belaufen
sich auf ca. 16.816,66 €, die Förderquote beträgt 25%. Dies entspricht einer Förderung in Höhe
von ca. 4.204,17 €, die Eigenmittel belaufen sich somit auf ca. 12.612,50 €. Durch die Sanierung
reduzieren sich die jährlichen Stromkosten um ca. 3.000 €.
Die Kosten (bezogen auf den Eigenanteil) amortisieren sich unter den bisherigen Bedingungen
somit innerhalb von etwa 5 Jahren. Eine Reduzierung der Öffnungszeiten wird andere Ergebnisse in Bezug auf die Amortisation liefern, gleichwohl ist auch ein mittel- bis langfristiger Einspareffekt wünschenswert.
2.
Rathaus
Auch im Rathaus wurden alle installierten Leuchtensysteme erfasst und bewertet. Danach wurde
eine Auswahl der Bereiche getroffen, in denen eine Umrüstung zu Einsparungen führen, die
förderfähig sind. Hiervon wurde nochmals eine Auswahl getroffen, um die Bereiche durch das
Förderprojekt zu sanieren, die im Rahmen des Gesamtbudgets für Hallenbad und Rathaus die
kürzesten Amortisationszeiten aufweisen.
Daraus resultierend belaufen sich die Sanierungskosten für den bereichsweisen Austausch der
Innenbeleuchtung im Rathaus auf ca. 29.331,83 €. Bei der Förderquote von 25% liegt die
Förderung somit bei ca. 7.332,96 €, die Eigenmittel bei ca. 21.998,87 €.
Durch die Sanierung reduzieren sich die jährlichen Stromkosten um ca. 3.000 €. Die Kosten (bezogen auf den Eigenanteil) amortisieren sich somit innerhalb von knapp acht Jahren.
Die Verwaltung schlägt vor, die v. g. Maßnahmen insgesamt im Jahr 2012 umzusetzen.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt
am 10.05.2012 - TOP 5 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Vorlagen-Nr. 55/2012
Seite 3
Vorlagen-Nr. 55/2012
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
55/2012
10.05.2012
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Herr Feld
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
Sanierung Innenbeleuchtung Hallenbad und Rathaus
Beschlussvorschlag:
1) Die Sanierung der Innenbeleuchtung im Hallenbad und im Rathaus gemäß Zuwendungsbescheid wird beschlossen.
2) Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,00 € werden außerplanmäßig bereitgestellt.
3) Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes
durchzuführen.
Sachdarstellung:
Durch die Sanierung der Innenbeleuchtung ist in zahlreichen Gebäuden der Gemeinde eine
wesentliche Einsparung an Stromkosten zu erreichen. In einem ersten Schritt wurden jedoch
Hallenbad und Rathaus ausgewählt, da hier durch kompakte Maßnahmen deutlichen Ersparnisse erwartet werden. Eine entsprechende Bestandsaufnahme für beide Gebäude erfolgte durch
einen Fachplaner (ene) im Frühjahr 2011.
Die Verwaltung hat daraufhin einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Programms „Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung – Innenbeleuchtung“ eingereicht. Die Fördermittel für
die Maßnahme „Innenbeleuchtung Hallenbad und Rathaus“ wurden antragsgemäß bewilligt. Der
Bewilligungszeitraum läuft bis zum 30.09.2012.
Die Bestimmungen des Bescheides sehen vor, dass sowohl die Sanierung im Hallenbad als
auch im Rathaus durchgeführt werden, um die Mindestfördersumme von 10.000 EUR zu erreichen. Bei einer Förderquote von 25% ist daher ein Mindestumfang der Umrüstungsmaßnahmen von 40.000 € gefordert.
Vorlagen-Nr. 55/2012
Seite 5
Mit der Ausschreibung und Angebotsauswertung für beide Maßnahmen soll ein Fachbüro beauftragt werden. Die Kosten hierfür sind im Bereich von ca. 6 % der Gesamtkosten anzusetzen,
somit also ca. 2.400 €. Diese Kosten sind nicht förderfähig.
Im Einzelnen stellen sich die Maßnahmen wie folgt dar:
1.
Hallenbad
Die Bestandsaufnahme hat ergeben, dass durch den Austausch der vorhandenen Beleuchtung
gegen moderne Leuchten mit entsprechender Steuerungs- und Regelungstechnik der Energieverbrauch im Bereich Beleuchtung um mehr als 50% gesenkt werden kann.
Im Jahr 2011 wurden im Hallenbad ca. 232.500 kWh Strom verbraucht, bei Kosten für die
Gemeinde Kall von 39.107 €. Der Anteil für die Beleuchtung am gesamten Stromverbrauch liegt
bei knapp 15% (ca. 40.000 kWh bzw. 6.000 €).
Die Gesamtkosten für den kompletten Austausch der Innenbeleuchtung im Hallenbad belaufen
sich auf ca. 16.816,66 €, die Förderquote beträgt 25%. Dies entspricht einer Förderung in Höhe
von ca. 4.204,17 €, die Eigenmittel belaufen sich somit auf ca. 12.612,50 €. Durch die Sanierung
reduzieren sich die jährlichen Stromkosten um ca. 3.000 €.
Die Kosten (bezogen auf den Eigenanteil) amortisieren sich unter den bisherigen Bedingungen
somit innerhalb von etwa 5 Jahren. Eine Reduzierung der Öffnungszeiten wird andere Ergebnisse in Bezug auf die Amortisation liefern, gleichwohl ist auch ein mittel- bis langfristiger Einspareffekt wünschenswert.
2.
Rathaus
Auch im Rathaus wurden alle installierten Leuchtensysteme erfasst und bewertet. Danach wurde
eine Auswahl der Bereiche getroffen, in denen eine Umrüstung zu Einsparungen führen, die
förderfähig sind. Hiervon wurde nochmals eine Auswahl getroffen, um die Bereiche durch das
Förderprojekt zu sanieren, die im Rahmen des Gesamtbudgets für Hallenbad und Rathaus die
kürzesten Amortisationszeiten aufweisen.
Daraus resultierend belaufen sich die Sanierungskosten für den bereichsweisen Austausch der
Innenbeleuchtung im Rathaus auf ca. 29.331,83 €. Bei der Förderquote von 25% liegt die
Förderung somit bei ca. 7.332,96 €, die Eigenmittel bei ca. 21.998,87 €.
Durch die Sanierung reduzieren sich die jährlichen Stromkosten um ca. 3.000 €. Die Kosten (bezogen auf den Eigenanteil) amortisieren sich somit innerhalb von knapp acht Jahren.
Die Verwaltung schlägt vor, die v. g. Maßnahmen insgesamt im Jahr 2012 umzusetzen.