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Allgemeine Vorlage (Sanierung Innenbeleuchtung Hallenbad und Rathaus)

Daten

Kommune
Kall
Größe
128 kB
Datum
22.05.2012
Erstellt
27.04.12, 18:06
Aktualisiert
10.05.12, 18:12
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 55/2012 22.05.2012 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Herr Feld Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X X Fachbereichsleiter Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 9 Sanierung Innenbeleuchtung Hallenbad und Rathaus Beschlussvorschlag: 1) Die Sanierung der Innenbeleuchtung im Hallenbad und im Rathaus gemäß Zuwendungsbescheid wird beschlossen. 2) Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,00 € werden außerplanmäßig bereitgestellt. 3) Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes durchzuführen. Sachdarstellung: Durch die Sanierung der Innenbeleuchtung ist in zahlreichen Gebäuden der Gemeinde eine wesentliche Einsparung an Stromkosten zu erreichen. In einem ersten Schritt wurden jedoch Hallenbad und Rathaus ausgewählt, da hier durch kompakte Maßnahmen deutlichen Ersparnisse erwartet werden. Eine entsprechende Bestandsaufnahme für beide Gebäude erfolgte durch einen Fachplaner (ene) im Frühjahr 2011. Die Verwaltung hat daraufhin einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Programms „Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung – Innenbeleuchtung“ eingereicht. Die Fördermittel für die Maßnahme „Innenbeleuchtung Hallenbad und Rathaus“ wurden antragsgemäß bewilligt. Der Bewilligungszeitraum läuft bis zum 30.09.2012. Die Bestimmungen des Bescheides sehen vor, dass sowohl die Sanierung im Hallenbad als auch im Rathaus durchgeführt werden, um die Mindestfördersumme von 10.000 EUR zu erreichen. Bei einer Förderquote von 25% ist daher ein Mindestumfang der Umrüstungsmaßnahmen von 40.000 € gefordert. Vorlagen-Nr. 55/2012 Seite 2 Mit der Ausschreibung und Angebotsauswertung für beide Maßnahmen soll ein Fachbüro beauftragt werden. Die Kosten hierfür sind im Bereich von ca. 6 % der Gesamtkosten anzusetzen, somit also ca. 2.400 €. Diese Kosten sind nicht förderfähig. Im Einzelnen stellen sich die Maßnahmen wie folgt dar: 1. Hallenbad Die Bestandsaufnahme hat ergeben, dass durch den Austausch der vorhandenen Beleuchtung gegen moderne Leuchten mit entsprechender Steuerungs- und Regelungstechnik der Energieverbrauch im Bereich Beleuchtung um mehr als 50% gesenkt werden kann. Im Jahr 2011 wurden im Hallenbad ca. 232.500 kWh Strom verbraucht, bei Kosten für die Gemeinde Kall von 39.107 €. Der Anteil für die Beleuchtung am gesamten Stromverbrauch liegt bei knapp 15% (ca. 40.000 kWh bzw. 6.000 €). Die Gesamtkosten für den kompletten Austausch der Innenbeleuchtung im Hallenbad belaufen sich auf ca. 16.816,66 €, die Förderquote beträgt 25%. Dies entspricht einer Förderung in Höhe von ca. 4.204,17 €, die Eigenmittel belaufen sich somit auf ca. 12.612,50 €. Durch die Sanierung reduzieren sich die jährlichen Stromkosten um ca. 3.000 €. Die Kosten (bezogen auf den Eigenanteil) amortisieren sich unter den bisherigen Bedingungen somit innerhalb von etwa 5 Jahren. Eine Reduzierung der Öffnungszeiten wird andere Ergebnisse in Bezug auf die Amortisation liefern, gleichwohl ist auch ein mittel- bis langfristiger Einspareffekt wünschenswert. 2. Rathaus Auch im Rathaus wurden alle installierten Leuchtensysteme erfasst und bewertet. Danach wurde eine Auswahl der Bereiche getroffen, in denen eine Umrüstung zu Einsparungen führen, die förderfähig sind. Hiervon wurde nochmals eine Auswahl getroffen, um die Bereiche durch das Förderprojekt zu sanieren, die im Rahmen des Gesamtbudgets für Hallenbad und Rathaus die kürzesten Amortisationszeiten aufweisen. Daraus resultierend belaufen sich die Sanierungskosten für den bereichsweisen Austausch der Innenbeleuchtung im Rathaus auf ca. 29.331,83 €. Bei der Förderquote von 25% liegt die Förderung somit bei ca. 7.332,96 €, die Eigenmittel bei ca. 21.998,87 €. Durch die Sanierung reduzieren sich die jährlichen Stromkosten um ca. 3.000 €. Die Kosten (bezogen auf den Eigenanteil) amortisieren sich somit innerhalb von knapp acht Jahren. Die Verwaltung schlägt vor, die v. g. Maßnahmen insgesamt im Jahr 2012 umzusetzen. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt am 10.05.2012 - TOP 5 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Vorlagen-Nr. 55/2012 Seite 3 Vorlagen-Nr. 55/2012 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 55/2012 10.05.2012 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Herr Feld Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 5 Sanierung Innenbeleuchtung Hallenbad und Rathaus Beschlussvorschlag: 1) Die Sanierung der Innenbeleuchtung im Hallenbad und im Rathaus gemäß Zuwendungsbescheid wird beschlossen. 2) Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,00 € werden außerplanmäßig bereitgestellt. 3) Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes durchzuführen. Sachdarstellung: Durch die Sanierung der Innenbeleuchtung ist in zahlreichen Gebäuden der Gemeinde eine wesentliche Einsparung an Stromkosten zu erreichen. In einem ersten Schritt wurden jedoch Hallenbad und Rathaus ausgewählt, da hier durch kompakte Maßnahmen deutlichen Ersparnisse erwartet werden. Eine entsprechende Bestandsaufnahme für beide Gebäude erfolgte durch einen Fachplaner (ene) im Frühjahr 2011. Die Verwaltung hat daraufhin einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Programms „Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung – Innenbeleuchtung“ eingereicht. Die Fördermittel für die Maßnahme „Innenbeleuchtung Hallenbad und Rathaus“ wurden antragsgemäß bewilligt. Der Bewilligungszeitraum läuft bis zum 30.09.2012. Die Bestimmungen des Bescheides sehen vor, dass sowohl die Sanierung im Hallenbad als auch im Rathaus durchgeführt werden, um die Mindestfördersumme von 10.000 EUR zu erreichen. Bei einer Förderquote von 25% ist daher ein Mindestumfang der Umrüstungsmaßnahmen von 40.000 € gefordert. Vorlagen-Nr. 55/2012 Seite 5 Mit der Ausschreibung und Angebotsauswertung für beide Maßnahmen soll ein Fachbüro beauftragt werden. Die Kosten hierfür sind im Bereich von ca. 6 % der Gesamtkosten anzusetzen, somit also ca. 2.400 €. Diese Kosten sind nicht förderfähig. Im Einzelnen stellen sich die Maßnahmen wie folgt dar: 1. Hallenbad Die Bestandsaufnahme hat ergeben, dass durch den Austausch der vorhandenen Beleuchtung gegen moderne Leuchten mit entsprechender Steuerungs- und Regelungstechnik der Energieverbrauch im Bereich Beleuchtung um mehr als 50% gesenkt werden kann. Im Jahr 2011 wurden im Hallenbad ca. 232.500 kWh Strom verbraucht, bei Kosten für die Gemeinde Kall von 39.107 €. Der Anteil für die Beleuchtung am gesamten Stromverbrauch liegt bei knapp 15% (ca. 40.000 kWh bzw. 6.000 €). Die Gesamtkosten für den kompletten Austausch der Innenbeleuchtung im Hallenbad belaufen sich auf ca. 16.816,66 €, die Förderquote beträgt 25%. Dies entspricht einer Förderung in Höhe von ca. 4.204,17 €, die Eigenmittel belaufen sich somit auf ca. 12.612,50 €. Durch die Sanierung reduzieren sich die jährlichen Stromkosten um ca. 3.000 €. Die Kosten (bezogen auf den Eigenanteil) amortisieren sich unter den bisherigen Bedingungen somit innerhalb von etwa 5 Jahren. Eine Reduzierung der Öffnungszeiten wird andere Ergebnisse in Bezug auf die Amortisation liefern, gleichwohl ist auch ein mittel- bis langfristiger Einspareffekt wünschenswert. 2. Rathaus Auch im Rathaus wurden alle installierten Leuchtensysteme erfasst und bewertet. Danach wurde eine Auswahl der Bereiche getroffen, in denen eine Umrüstung zu Einsparungen führen, die förderfähig sind. Hiervon wurde nochmals eine Auswahl getroffen, um die Bereiche durch das Förderprojekt zu sanieren, die im Rahmen des Gesamtbudgets für Hallenbad und Rathaus die kürzesten Amortisationszeiten aufweisen. Daraus resultierend belaufen sich die Sanierungskosten für den bereichsweisen Austausch der Innenbeleuchtung im Rathaus auf ca. 29.331,83 €. Bei der Förderquote von 25% liegt die Förderung somit bei ca. 7.332,96 €, die Eigenmittel bei ca. 21.998,87 €. Durch die Sanierung reduzieren sich die jährlichen Stromkosten um ca. 3.000 €. Die Kosten (bezogen auf den Eigenanteil) amortisieren sich somit innerhalb von knapp acht Jahren. Die Verwaltung schlägt vor, die v. g. Maßnahmen insgesamt im Jahr 2012 umzusetzen.