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Beschlusstext (Landschaftsplan Nettersheim hier: Beschluss über den Entwurf und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 27c Landschaftsgesetz NW (LG NW))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
64 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Landschaftsplan Nettersheim
hier: Beschluss über den Entwurf und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 27c Landschaftsgesetz NW (LG NW))

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 22. Sitzung des Kreistages am 08.10.2003 im Raum 104 des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) in Euskirchen-Euenheim, In den Erken 7 TOP 11. Landschaftsplan Nettersheim hier: Beschluss über den Entwurf und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 27c Landschaftsgesetz NW (LG NW) V 201/2003 Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV Kreisausschuss Kreistag Z1 Z2 Z3 18.09.2003 24.09.2003 08.10.2003 Der Kreistag beschließt 1. den Entwurf des Landschaftsplanes Nettersheim, bestehend aus den textlichen Festsetzungen der Entwicklungskarte und der Festsetzungskarte in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage 201/2003, Stand: August/September 2003, sowie 2. dessen öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats gemäß § 27 c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 21.07.2000 (GV. NRW. S. 568). Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)