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Beschlusstext (Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
43 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit)

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Inhalt der Datei

a) Gem. dem Vorschlag des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen vom 03.06.2002 beschließt der Kreistag, dass mit der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2001 der ausschüttungsfähige Teil des Jahresüberschusses in Höhe von 9.448.635,31 € der Sicherheitsrücklage der Kreissparkasse zugeführt wird (§ 28 Abs. 1 SpkG). Abstimmungsergebnis: Einstimmig b) Der Kreistag beschließt, den Organen der Kreissparkasse Euskirchen für das Geschäftsjahr 2001 gem. § 27 Abs. 3 SpkG NW Entlastung zu erteilen. Bei der Beschlussfassung haben die Kreistagsmitglieder, die gleichzeitig dem Sparkassenverwaltungsrat angehören, nicht mitgewirkt.