Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
76 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
29.01.2009
11/2009
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
IV
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
12.01.2009
Bezeichnung
Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes oberhalb des verlängerten "Dollweges" im
Ortsteil Straß
Sachverhalt:
Der Sachverhalt ergibt sich aus dem beiliegenden Antrag (Anlage 1).
Mit Datum vom 27.08.2008 ist die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den in Rede stehenden Bereich rechtskräftig geworden. Die Abgrenzung der Flächennutzungsplanänderung ist
aus dem beiliegenden Kartenausschnitt (Anlage 2) zu entnehmen.
Einige Grundstückseigentümer beantragen nunmehr für dieses Gebiet die Aufstellung eines
Bebauungsplanes.
Seinerzeit wurde von den politischen Gremien beschlossen, vonseiten der Gemeinde keine sog.
„Vorratsbebauungspläne“ mehr zu erstellen. Die Grundstückseigentümer sollen das entsprechende Bauleitverfahren über einen Investor auf ihre Kosten durchführen.
Meines Erachtens soll ein entsprechender Aufstellungsbeschluss mit der Abgrenzung des Plangebietes erst dann gefasst werden, wenn alle im Plangebiet liegenden Grundstückseigentümer mit
dieser Vorgehensweise einverstanden sind und ein Investor für das Bauleitverfahren und die Erschließung bekannt ist.
2 Anlagen
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet
oberhalb des verlängerten „Dollweges“ im Ortsteil Straß zugestimmt, wenn die Grundstückseigentümer das entsprechende Bauleitplanverfahren und die Erschließung auf ihre Kosten durchführen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den Antragstellern nach Möglichkeiten für eine Beplanung
und Erschließung des Gebietes durch einen Investor zu suchen.
-1 -
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)