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Beschlussvorlage (Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes oberhalb des verlängerten "Dollweges" im Ortsteil Straß)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
76 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes oberhalb des verlängerten "Dollweges" im Ortsteil Straß) Beschlussvorlage (Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes oberhalb des verlängerten "Dollweges" im Ortsteil Straß)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 29.01.2009 11/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: IV Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 12.01.2009 Bezeichnung Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes oberhalb des verlängerten "Dollweges" im Ortsteil Straß Sachverhalt: Der Sachverhalt ergibt sich aus dem beiliegenden Antrag (Anlage 1). Mit Datum vom 27.08.2008 ist die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den in Rede stehenden Bereich rechtskräftig geworden. Die Abgrenzung der Flächennutzungsplanänderung ist aus dem beiliegenden Kartenausschnitt (Anlage 2) zu entnehmen. Einige Grundstückseigentümer beantragen nunmehr für dieses Gebiet die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Seinerzeit wurde von den politischen Gremien beschlossen, vonseiten der Gemeinde keine sog. „Vorratsbebauungspläne“ mehr zu erstellen. Die Grundstückseigentümer sollen das entsprechende Bauleitverfahren über einen Investor auf ihre Kosten durchführen. Meines Erachtens soll ein entsprechender Aufstellungsbeschluss mit der Abgrenzung des Plangebietes erst dann gefasst werden, wenn alle im Plangebiet liegenden Grundstückseigentümer mit dieser Vorgehensweise einverstanden sind und ein Investor für das Bauleitverfahren und die Erschließung bekannt ist. 2 Anlagen Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet oberhalb des verlängerten „Dollweges“ im Ortsteil Straß zugestimmt, wenn die Grundstückseigentümer das entsprechende Bauleitplanverfahren und die Erschließung auf ihre Kosten durchführen. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den Antragstellern nach Möglichkeiten für eine Beplanung und Erschließung des Gebietes durch einen Investor zu suchen. -1 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)