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Beschlusstext (Erhöhung der Bürgschaft für die Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Erhöhung der Bürgschaft für die Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 5. Sitzung des Kreistages am 28.04.2005 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 12. Erhöhung der Bürgschaft für die Kreisverkehrsgesellschaft D 16/2005 Euskirchen mbH Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss Kreistag 09.03.2005 06.04.2005 28.04.2005 Kreistagsmitglied Forsbeck (FDP) fragt nach, ob die gesetzte Frist bis 30.06.2005 ausreichend sei. Landrat Rosenke weist darauf hin, dass in der heutigen Sitzung die Haushaltssatzung 2005 beschlossen werden soll und damit die ÖPNV-Umlage festgelegt werde. Damit stehe einer fristgerechten Überweisung der Umlage durch die Kommunen nichts im Wege. Daraufhin genehmigt der Kreistag die Dringlichkeitsentscheidung 16/2005 vom 07.03.2005 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW. Der Kreis Euskirchen übernimmt damit gegenüber der Kreissparkasse Euskirchen die Ausfallbürgschaft für die noch zu gewährende Erhöhung des Kontokorrentkredites an die Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH (KVE) auf einen Kreditrahmen bis zu 2.300.000,00 € nebst Zinsen und Kosten. Die Bürgschaft ist befristet bis zum 30.06.2005. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) Z1 Z2 Z3