Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 5. Sitzung des Kreistages am 28.04.2005 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 12.
Erhöhung der Bürgschaft für die Kreisverkehrsgesellschaft D 16/2005
Euskirchen mbH
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Kreisausschuss
Kreistag
09.03.2005
06.04.2005
28.04.2005
Kreistagsmitglied Forsbeck (FDP) fragt nach, ob die gesetzte
Frist bis 30.06.2005 ausreichend sei.
Landrat Rosenke weist darauf hin, dass in der heutigen Sitzung
die Haushaltssatzung 2005 beschlossen werden soll und damit
die ÖPNV-Umlage festgelegt werde. Damit stehe einer fristgerechten Überweisung der Umlage durch die Kommunen nichts
im Wege.
Daraufhin genehmigt der Kreistag die Dringlichkeitsentscheidung 16/2005 vom 07.03.2005 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3
KrO NW.
Der Kreis Euskirchen übernimmt damit gegenüber der
Kreissparkasse Euskirchen die Ausfallbürgschaft für die noch
zu gewährende Erhöhung des Kontokorrentkredites an die
Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH (KVE) auf einen
Kreditrahmen bis zu 2.300.000,00 € nebst Zinsen und Kosten.
Die Bürgschaft ist befristet bis zum 30.06.2005.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
Z1
Z2
Z3