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Beschlusstext (Bürgeranregung gemäß § 21 der Kreisordnung zur Zusammenlegung der Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen (KVE) und der Stadtverkehrsgesellschaft Euskirchen (SVE) im Rahmen der Aufgabenkritik)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
48 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Bürgeranregung gemäß § 21 der Kreisordnung zur Zusammenlegung der Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen (KVE) und der Stadtverkehrsgesellschaft Euskirchen (SVE) im Rahmen der Aufgabenkritik)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 5. Sitzung des Kreistages am 28.04.2005 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 10. Bürgeranregung gemäß § 21 der Kreisordnung zur Zusammenlegung der Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen (KVE) und der Stadtverkehrsgesellschaft Euskirchen (SVE) im Rahmen der Aufgabenkritik A 25/2005 Kreistag Z1 28.04.2005 Landrat Rosenke informiert den Kreistag darüber, dass diese Anregung im Rahmen der Aufgabenkritik überprüft werde. Ein entsprechender Prüfauftrag sei an die Verwaltung erteilt worden. Damit ist der Antrag als erledigt zu betrachten. Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung