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Beschlusstext (Gründung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 5. Sitzung des Kreistages am 28.04.2005 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 3.1. Gründung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH D 18/2005 Kreistag Z1 28.04.2005 Der Kreistag beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte 3 und 3.1 zusammen zu behandeln. CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt bittet den Kreistag um Zustimmung, die im Rahmen der interfraktionellen Absprache vom 11.04.2005 einvernehmlich mit der Dringlichkeitsentscheidung 18/2005 vorgenommenen textlichen Änderungen und Ergänzungen zum Entwurf des Gesellschaftsvertrages zugunsten der Stadt Schleiden bei der Verteilung der Aufsichtsratssitze der kommunalen Partner nochmals wie folgt zu ändern: § 8 Nr. 2 ist hinter Satz 2 zu ergänzen: "Die Aufsichtsratssitze der kommunalen Partner verteilen sich wie folgt: Kreis Euskirchen 2, Kreis Aachen 1, Kreis Düren 1, Stadt Schleiden 2." Die Fraktionsvorsitzenden der SPD, UWV und B 90/Grüne stimmen dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu, wobei Bedenken gegen bestimmte Formulierungen/Inhalte des Entwurfs des Gesellschaftsvertrages zurückgestellt werden. Die Gründung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH dürfe nicht scheitern; Streitigkeiten zwischen den kommunalen Partnern seien in jedem Fall kontraproduktiv. Die Fraktionen und Landrat Rosenke benennen nunmehr namentlich die Vertreter des Kreises Euskirchen für den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung. Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 18/2005 vom 11.04.2005 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW und fasst somit unter Berücksichtigung der vorstehenden textlichen Änderung zum Entwurf des Gesellschaftsvertrages folgenden Beschluss: Der Kreistag beschließt unter Berücksichtigung des der Dringlichkeitsentscheidung 18/2005 beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages a) die Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH für den Zeitraum -2von zwei Jahren. b) die Übernahme und außerplanmäßige Bereitstellung des Stammkapitalanteils in Höhe von 3.000,00 € (= 12 %). c) die Entsendung von zwei Vertretern/innen für die laufende Amtszeit in den Aufsichtsrat: Vertreter: 1. Reidt, Josef 2. Poth, Manfred tes CDU Allgemeiner Vertreter des Landra- Stellvertreter: 1. 2. Jülich, Urban-Josef Rosenke, Günter CDU Landrat d) die Entsendung von drei Vertretern/innen in die Gesellschafterversammlung: Vertreter: 1. Jülich, Urban-Josef 2. Poth, Manfred tes 3. Schmitz, Uwe CDU Allgemeiner Vertreter des LandraSPD Stellvertreter: 1. 2. 3. Schmitz, Helmut Rosenke, Günter Hergarten, Winfried CDU Landrat SPD Zum Stimmführer wird Manfred Poth bestimmt. e) vom Kofinanzierungsanteil in Höhe von 40.000,00 € einen Anteil von max. 13.700,00 € p. a. zu tragen. Entsprechende außerplanmäßige Ausgaben bis zum Inkrafttreten des Haushalts werden beschlossen. f) folgende zusätzliche textliche Änderungen zum Entwurf des Gesellschaftsvertrages: § 2 Nr. 1, 3. Spiegelstrich, ist wie folgt zu fassen: "Steuerung der Grundstücksübergabereife und Vorbereitung der Durchführung ..." § 8 Nr. 2 ist hinter Satz 2 zu ergänzen: "Die Aufsichtsratssitze der kommunalen Partner verteilen sich wie folgt: Kreis Euskirchen 2, Kreis Aachen 1, Kreis Düren 1, Stadt Schleiden 2." -3§ 12 Nr. 1 b ist wie folgt zu ändern: "b) der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen" g) Der Auffassung der Kreise Aachen und Düren, dass die Gesellschafter in der Frage der Beteiligung an den Gewinnen oder Verlusten gleichgestellt bleiben sollten, wird beigepflichtet. Die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. abweichende Vorstellungen des Landes nach Prüfung in den Gesellschaftsvertrag zu übernehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)