Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 5. Sitzung des Kreistages am 28.04.2005 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3.1.
Gründung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH
D 18/2005
Kreistag
Z1
28.04.2005
Der Kreistag beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte
3 und 3.1 zusammen zu behandeln.
CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt bittet den Kreistag um Zustimmung, die im Rahmen der interfraktionellen Absprache vom
11.04.2005 einvernehmlich mit der Dringlichkeitsentscheidung
18/2005 vorgenommenen textlichen Änderungen und Ergänzungen zum Entwurf des Gesellschaftsvertrages zugunsten der
Stadt Schleiden bei der Verteilung der Aufsichtsratssitze der
kommunalen Partner nochmals wie folgt zu ändern:
§ 8 Nr. 2 ist hinter Satz 2 zu ergänzen:
"Die Aufsichtsratssitze der kommunalen Partner verteilen sich wie folgt:
Kreis Euskirchen 2, Kreis Aachen 1, Kreis Düren 1,
Stadt Schleiden 2."
Die Fraktionsvorsitzenden der SPD, UWV und B 90/Grüne
stimmen dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu, wobei
Bedenken gegen bestimmte Formulierungen/Inhalte des Entwurfs des Gesellschaftsvertrages zurückgestellt werden. Die
Gründung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang
mbH dürfe nicht scheitern; Streitigkeiten zwischen den kommunalen Partnern seien in jedem Fall kontraproduktiv.
Die Fraktionen und Landrat Rosenke benennen nunmehr namentlich die Vertreter des Kreises Euskirchen für den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung.
Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 18/2005
vom 11.04.2005 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW und fasst
somit unter Berücksichtigung der vorstehenden textlichen Änderung zum Entwurf des Gesellschaftsvertrages folgenden Beschluss:
Der Kreistag beschließt unter Berücksichtigung des der Dringlichkeitsentscheidung 18/2005 beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages
a)
die Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH für den Zeitraum
-2von zwei Jahren.
b)
die Übernahme und außerplanmäßige Bereitstellung des
Stammkapitalanteils in Höhe von 3.000,00 € (= 12 %).
c)
die Entsendung von zwei Vertretern/innen für die laufende
Amtszeit in den Aufsichtsrat:
Vertreter:
1. Reidt, Josef
2. Poth, Manfred
tes
CDU
Allgemeiner Vertreter des Landra-
Stellvertreter:
1.
2.
Jülich, Urban-Josef
Rosenke, Günter
CDU
Landrat
d) die Entsendung von drei Vertretern/innen in die Gesellschafterversammlung:
Vertreter:
1. Jülich, Urban-Josef
2. Poth, Manfred
tes
3. Schmitz, Uwe
CDU
Allgemeiner Vertreter des LandraSPD
Stellvertreter:
1.
2.
3.
Schmitz, Helmut
Rosenke, Günter
Hergarten, Winfried
CDU
Landrat
SPD
Zum Stimmführer wird Manfred Poth bestimmt.
e) vom Kofinanzierungsanteil in Höhe von 40.000,00 € einen
Anteil von max. 13.700,00 € p. a. zu tragen.
Entsprechende außerplanmäßige Ausgaben bis zum Inkrafttreten des Haushalts werden beschlossen.
f) folgende zusätzliche textliche Änderungen zum Entwurf des
Gesellschaftsvertrages:
§ 2 Nr. 1, 3. Spiegelstrich, ist wie folgt zu fassen:
"Steuerung der Grundstücksübergabereife und Vorbereitung
der Durchführung ..."
§ 8 Nr. 2 ist hinter Satz 2 zu ergänzen:
"Die Aufsichtsratssitze der kommunalen Partner verteilen
sich wie folgt: Kreis Euskirchen 2, Kreis Aachen 1, Kreis Düren 1, Stadt Schleiden 2."
-3§ 12 Nr. 1 b ist wie folgt zu ändern:
"b) der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und
Beteiligungen"
g) Der Auffassung der Kreise Aachen und Düren, dass die Gesellschafter in der Frage der Beteiligung an den Gewinnen
oder Verlusten gleichgestellt bleiben sollten, wird beigepflichtet.
Die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. abweichende Vorstellungen des Landes nach Prüfung in den Gesellschaftsvertrag zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)