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Beschlusstext (Antrag des Caritasverbandes für die Region Eifel e. V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beratungsstelle "Rat und Hilfe")

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Antrag des Caritasverbandes für die Region Eifel e. V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beratungsstelle "Rat und Hilfe") Beschlusstext (Antrag des Caritasverbandes für die Region Eifel e. V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beratungsstelle "Rat und Hilfe")

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 5. Sitzung des Kreistages am 28.04.2005 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 18.11. Antrag des Caritasverbandes für die Region Eifel e. V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beratungsstelle “Rat und Hilfe” A 18/2005 Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. Kreisausschuss Kreistag 15.03.2005 Z1 06.04.2005 28.04.2005 Z2 Z3 Der Kreistag beschließt einstimmig, die Anträge 17/2005 und 18/2005 zusammen zu behandeln. An der Beratung und Beschlussfassung zu diesen Tagesordnungspunkten nimmt das Kreistagsmitglied Rhiem (CDU) wegen Befangenheit nicht teil. Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke verweist auf seine Ausführungen in der Sitzung des Kreisausschusses vom 06.04.2005 (Z 3/A 17/2005 und A 18/2005) und beantragt, die Zuschüsse für die Vereine Frauen helfen Frauen e. V. und Frauen beraten/donum vitae e. V. aufzustocken und den Caritasverbänden für die Beratungsstellen weitere Mittel zur Verfügung zu stellen. SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz schließt sich den Ausführungen des Herrn Grutke an, zumal der Verein Frauen helfen Frauen e. V. ohne Unterscheidung nach Konfession berate. Darüber hinaus betont er die Bedeutung von öffentlichen Zuschüssen an die Wohlfahrtsverbände. CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt weist auf die Sparzwänge hin, denen der Kreis aufgrund seiner finanziellen Situation unterliege und wie dies in den Haushaltsreden aller Fraktionen unter Tagesordnungspunkt 18.2 der heutigen Sitzung zum Ausdruck gekommen sei. Vor dem Hintergrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung seien die Beratungsstellen der Caritasverbände in die kommunale Förderung einzubeziehen; d. h., die Fördermittel müssten anders verteilt werden. Der Beschlussempfehlung des Kreisausschusses sollte vom Kreistag gefolgt werden. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke stimmt der CDU-Fraktion hinsichtlich des Sparwillens zu. Es müsse bei den im Kreisausschuss beschlossenen Summen bleiben. Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke betont die Verpflich- -2tung des Kreises, der eine Zusage zur Einrichtung der konfessionsunabhängigen Beratungsstellen gegeben habe. Kreistagsmitglied Hauptmann (SPD) appelliert an den Kreistag, nicht am falschen Ende, also bei Frauen, Kindern und Jugendlichen, zu sparen und es bei höheren Zuschüssen für die Vereine und die Caritasverbände zu belassen. Daraufhin stellt der Vorsitzende den weitergehenden Antrag der Fraktion B 90/Grüne, unterstützt von der SPD-Fraktion, zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dagegen Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Sodann stellt der Vorsitzende die Beschlussempfehlung des Kreisausschusses zur Abstimmung: Der Kreistag stimmt den Zuschussanträgen 17/2005 und 18/2005 unter Berücksichtigung der Verwaltungsergänzung vom 07.03.2005 (Z 1/A 17/2005 und A 18/2005) und der Empfehlung des Kreisausschusses vom 06.04.2005 (Z 3/A 17/2005 und A 18/2005) zu und beschließt eine ergänzende kommunale Förderung der Beratungsstellen für Schwangerschaftskonflikte und Familienplanung für 2005 auf der Grundlage eines Bedarfsschlüssels von 1 Fachkraftstelle für 50.000 Einwohner mit folgenden Beträgen: - Frauen helfen Frauen e.V. 1,50 Stelle: Kreiszuschuss 8.575,00 € - Frauen beraten/donum vitae e.V. 1,25 Stelle: Kreiszuschuss 7.150,00 € - Caritasverbände für a) das Kreisdekanat Euskirchen b) die Region Eifel 1,15 Stelle: Kreiszuschuss 6.575,00 € insgesamt: 3,90 Stellen 22.300,00 € Der Kreiszuschuss in Höhe von 6.575,00 € für 1,15 Stellen wird den beiden Caritasverbänden je zur Hälfte zugeteilt. Die finanzielle Beteiligung des Kreises Euskirchen ist davon abhängig, dass das Land NRW die staatlich anerkannten Beratungsstellen angemessen fördert. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung der Landesmittel. Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei einigen Gegenstimmen Mit Mehrheit dafür