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Beschlusstext (Allgemeine Anerkennung des Vorliegens triftiger Gründe für bestimmte Dienstgeschäfte bzw. Gruppen von Dienstreisenden (§ 6 LRKG))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Allgemeine Anerkennung des Vorliegens triftiger Gründe für bestimmte Dienstgeschäfte bzw. Gruppen von Dienstreisenden (§ 6 LRKG))

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 5. Sitzung des Kreistages am 28.04.2005 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 4. Allgemeine Anerkennung des Vorliegens triftiger Gründe für bestimmte Dienstgeschäfte bzw. Gruppen von Dienstreisenden (§ 6 LRKG) V 82/2005 Kreisausschuss Kreistag Z1 Z2 06.04.2005 28.04.2005 Der Kreistag stellt gemäß den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Landesreisekostengesetz (VVzLRKG) vom 22.12.1998 in zurzeit geltender Fassung gemäß Ziffer 1.3 zu § 6 LRKG für die in der Vorlage 82/2005 aufgeführten Bediensteten für bestimmte gleichartige Dienstgeschäfte oder für abgegrenzte Gruppen von Dienstreisenden das Vorliegen triftiger Gründe nach § 6 Abs. 1 LRKG fest. Dieser Beschluss gilt auch für die Stellennachfolger dieser Bediensteten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)