Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Antrag der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Euskirchen e. V. auf Bezuschussung ungedeckter Kosten für 2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Antrag der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Euskirchen e. V. auf Bezuschussung ungedeckter Kosten für 2005)

öffnen download melden Dateigröße: 54 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 5. Sitzung des Kreistages am 28.04.2005 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 18.6. Antrag der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Euskirchen e. V. A 16/2005 auf Bezuschussung ungedeckter Kosten für 2005 Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. Kreisausschuss Kreistag 15.03.2005 Z1 06.04.2005 28.04.2005 Z2 Z3 SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz beantragt, wie bereits in der Sitzung des Kreisausschusses vom 06.04.2005 (Z 2/A 16/2005), die Tätigkeit der AWO im Jahr 2005 durch einen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € zu unterstützen. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke verweist, wie auch schon in der Sitzung des Kreisausschusses, auf die Zuständigkeit der ARGE, da anderenfalls der Zufluss von Geldern für die Arbeitslosenunterstützung verschleiert würde. Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke unterstützt den Antrag der SPD-Fraktion und schlägt, wie bereits in der Sitzung des Kreisausschusses vom 06.04.2005, als Kompromiss vor, für die Übergangszeit einen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € zu gewähren. Landrat Rosenke lässt zunächst über den Antrag der SPDFraktion abstimmen. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dagegen Damit ist der Antrag abgelehnt. Im Anschluss daran stellt Landrat Rosenke den Antrag der Fraktion B 90/Grüne zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dagegen Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt. Der Kreistag beschließt daraufhin, der Beschlussempfehlung des Kreisausschusses vom 06.04.2005 (Z 2/A 16/2005), den Antrag der AWO auf Bezuschussung ungedeckter Kosten zum Betrieb der Arbeitslosenberatungsstelle für 2005 abzulehnen, zu folgen. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür