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Beschlusstext (Integrierte Gesamtverkehrsplanung NRW hier: Einstufung von Vorhaben im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Integrierte Gesamtverkehrsplanung NRW
hier: Einstufung von Vorhaben im Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 5. Sitzung des Kreistages am 28.04.2005 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 17. Integrierte Gesamtverkehrsplanung NRW hier: Einstufung von Vorhaben im Kreis Euskirchen D 15/2005 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss Kreistag Z1 Z2 Z3 09.03.2005 06.04.2005 28.04.2005 In einer persönlichen Erklärung teilt das Kreistagsmitglied Hans Schmitz (SPD) mit, dass er hinsichtlich der Vorrangigkeit des Autobahnanschlusses Satzvey gegenüber der Ortsumgehung Mechernich Bedenken erhebe, da innerhalb des Rates der Stadt Mechernich die Ortsumgehung Satzvey Priorität genieße. Weiterhin könne er der Realisierung der Maßnahme Ostring zwischen der B 477 und der B 266 um Mechernich und Kommern seine Zustimmung nicht geben. Er werde sich deshalb bei der Abstimmung zu dieser Dringlichkeitsentscheidung der Stimme enthalten. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke erhebt namens seiner Fraktion ebenfalls Bedenken gegen die Realisierung der Maßnahme Ostring zwischen der B 477 und der B 266 um Mechernich und Kommern (siehe Seite 5 unten der Dringlichkeitsentscheidung), wogegen das Vorhaben "Durchstich des Bahnhofsbergs in Mechernich" die Unterstützung seiner Fraktion finde. Nach fraktionsinterner Abwägung werde sich seine Fraktion bei der Abstimmung ebenfalls der Stimme enthalten. Namens der FDP-Fraktion spricht sich Kreistagsmitglied Forsbeck grundsätzlich gegen die geplante Reaktivierung von Bahnstrecken aus. Die übrige integrierte Gesamtverkehrsplanung finde die Zustimmung seiner Fraktion. Der Kreistag nimmt die vorstehenden Erklärungen ohne weitere Aussprache zur Kenntnis. Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 15/2005 vom 28.02.2005 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW und beschließt, die von der Verwaltung in der Begründung der Dringlichkeitsentscheidung 15/2005 dargestellten Ergänzungen und Korrekturen zu den im IGVP NRW aufgenommenen Straßenvorhaben gegenüber dem Land vorzutragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 6 Enthaltung(en)