Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
39 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
1.
Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4, 2. Halbsatz GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW nimmt der
Kreistag die im Haushaltsjahr 2002 entstandenen nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis (Anlage 1).
2.
Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4, 1. Halbsatz GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW stimmt der
Kreistag den im Haushaltsjahr 2002 entstandenen erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu (Anlage 2).
3.
Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4, 2. Halbsatz GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW nimmt der
Kreistag die im Haushaltsjahr 2001 entstandenen nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben ergänzend zur V 78/2002 zur Kenntnis (Anlage 3).
Abstimmungsergebnis:
zu 1.
zu 2.
zu 3.
einstimmig zur Kenntnis
einstimmig
einstimmig zur Kenntnis