Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Der Kreistag beschließt, zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten der Verwaltung in
Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen bzw. als Mitglieder des Vorstandes, des Verwaltungs- oder Aufsichtsrates oder eines
gleichartigen Organs im Wege der Ersatzwahl folgende Vertreter/innen zu bestellen oder
vorzuschlagen:
1. Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen
Als Nachfolger/in für Herrn Dr. Christopher Metz und Frau Iris Schmitz, die vom Kreistag als
ordentliches und stellvertretendes Mitglied in die Organe des Zweckverbandes Berufsbildungszentrum Euskirchen gewählt worden waren, wählt der Kreistag
a) in die Verbandsversammlung
Iris Schmitz, Kreisverwaltung, Stabsstelle 80,
_____________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
zum ordentlichen Mitglied und (als Nachfolger für das bisherige stellvertretende Mitglied Iris Schmitz)
Christof Gladow, Kreisverwaltung, Stabsstelle 80,
________________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
zum stellvertretenden Mitglied
b) in den Verbandsausschuss
Iris Schmitz, Kreisverwaltung, Stabsstelle 80,
_______________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
zum ordentlichen Mitglied und (als Nachfolger für das bisherige stellvertretende Mitglied Iris Schmitz)
Christof Gladow, Kreisverwaltung, Stabsstelle 80,
___________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
zum stellvertretenden Mitglied
c) in den Rechnungsprüfungsausschuss
Ingo Hessenius, Kreisverwaltung, GB I/20,
_______________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
zum ordentlichen Mitglied.
2. Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH
Als Nachfolger für Herrn Dr. Christopher Metz, der vom Kreistag als stellvertretendes
(gebundenes) Mitglied für das ordentliche Mitglied Landrat Günter Rosenke in den Verwaltungsrat gewählt worden war, wählt der Kreistag
Kreisoberverwaltungsrat Manfred Poth, Kreisverwaltung, Geschäftsbereichsleiter I
_________________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
zum stellvertretenden Mitglied.
3.
Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH (KEV)
Als Nachfolger für Herrn Dr. Christopher Metz, der vom Kreistag als stellvertretendes
(gebundenes) Mitglied des ordentlichen Mitgliedes Landrat Günter Rosenke in die Organe der GmbH gewählt worden war, wählt der Kreistag
a) in die Gesellschafterversammlung
Kreisoberverwaltungsrat Manfred Poth, Kreisverwaltung, Geschäftsbereichsleiter I
_________________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
zum stellvertretenden Mitglied
b) in den Aufsichtsrat
Kreisoberverwaltungsrat Manfred Poth, Kreisverwaltung, Geschäftsbereichsleiter I
__________________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
zum stellvertretenden Mitglied.
4.
Biologische Station im Kreis Euskirchen e. V.
Als Nachfolger für Herrn Dr. Christopher Metz, der vom Kreistag als stellvertretendes
(gebundenes) Mitglied für das ordentliche Mitglied Günter Rosenke in die Mitgliederversammlung gewählt worden war, wählt der Kreistag
Franz Unterstetter, Kreisverwaltung, Geschäftsbereichsleiter IV,
____________________________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
zum stellvertretenden Mitglied.
Da unter Hinweis auf § 4 Abs. 4 der Satzung der Biologischen Station die Mitglieder ihre
Vertreter/innen für die Dauer von 3 Jahren in die Organe des Vereins entsenden, bestätigt der Kreistag gleichzeitig die Wahl der übrigen ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder bis zum Ende der Legislaturperiode.
5.
Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH (AGIT)
Als Nachfolger/in für Herrn Dr. Christopher Metz, der vom Kreistag als stellvertretendes
(gebundenes) Mitglied für das ordentliche Mitglied Landrat Günter Rosenke in die Organe der GmbH gewählt worden war, wählt der Kreistag
a) in den Aufsichtsrat
Kreisoberverwaltungsrat Manfred Poth, Kreisverwaltung, Geschäftsbereichsleiter I
___________________________________________
zum stellvertretenden Mitglied
b) in die Gesellschafterversammlung
Kreisoberverwaltungsrat Manfred Poth, Kreisverwaltung, Geschäftsbereichsleiter I
___________________________________________
zum stellvertretenden Mitglied
c) in den Beirat (Bestellung durch die Gesellschafterversammlung)
Iris Schmitz, Kreisverwaltung, Stabsstelle 80
__________________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
zum stellvertretenden Mitglied bis zum Ende der Legislaturperiode.
6.
Eifel-Touristik-Agentur e. V.
Der Kreistag wählt auf Vorschlag des Landrates zum stellvertretenden Mitglied der Mitgliederversammlung
Iris Schmitz, Kreisverwaltung, Stabsstelle 80
__________________________________________.
7.
Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
Als Nachfolger für Herrn Landrat Günter Rosenke und Herrn Dr. Christopher Metz, die
vom Kreistag als ordentliches und stellvertretendes Mitglied in die Verbandsversammlung gewählt worden waren, wählt der Kreistag
Franz Unterstetter, Kreisverwaltung, Geschäftsbereichsleiter IV,
_________________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
zum ordentlichen Mitglied und
Kreistagsmitglied Bernd Kolvenbach, CDU-Fraktion
_________________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
zum stellvertretenden Mitglied.
In diesem Falle ist auch eine Ersatzwahl für das gewählte ordentliche Mitglied erforderlich, da Herr Landrat Rosenke nach Mitteilung des Zweckverbandes VRS vom
20.01.2003 zum stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung bestellt worden ist.
8.
Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH (KVE)
Als Nachfolger für Herrn Dr. Christopher Metz, der vom Kreistag als stellvertretendes
(gebundenes) Mitglied für das ordentliche Mitglied Landrat Günter Rosenke in die Gesellschafterversammlung gewählt worden war, wählt der Kreistag
Kreisoberverwaltungsrat Manfred Poth, Kreisverwaltung, Geschäftsbereichsleiter I
____________________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
zum stellvertretenden Mitglied.
Der Kreistag nimmt gleichzeitig zustimmend zur Kenntnis, dass nach den Bestimmungen
des z. Zt. gültigen Gesellschaftervertrages die Kreisdirektorin/der Kreisdirektor jeweils
geborenes Mitglied des Aufsichtsrates (gleichzeitig stellvertretende/r Vorsitzende/r) und
des Beirates ist. In sofern müssten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages nach
der geänderten Vertretungsregelung in der Behördenleitung der Kreisverwaltung angepasst werden.
9.
Institutsausschuss des Studieninstituts für kommunale Verwaltung in der Bezirksregierung Köln
Als Nachfolger für die ausgeschiedenen Herren Dr. Christopher Metz und Alfred Becker,
die vom Kreistag zum ordentlichen und stellvertretenden Mitglied des Institutsausschusses gewählt worden waren, wählt der Kreistag
Kreisoberverwaltungsrat Manfred Poth, Kreisverwaltung, Geschäftsbereichsleiter I
__________________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
zum ordentlichen Mitglied und
Johannes Adams, Kreisverwaltung, GB I/10.3,
__________________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
zum stellvertretenden Mitglied.
10. EuRegionale 2008 Agentur GmbH
Als Nachfolgerin für Herrn Dr. Christopher Metz, der vom Kreistag zum stellvertretenden
Mitglied der Gesellschafterversammlung für das ordentliche Mitglied Landrat Günter
Rosenke gewählt worden war, wählt der Kreistag
Frau Iris Schmitz, Kreisverwaltung, Stabsstelle 80
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zum stellvertretenden Mitglied.
11. Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK)
Als Nachfolger für Herrn Dr. Christopher Metz, der vom Kreistag zum ordentlichen Mitglied und gleichzeitig Vorsitzenden der KGK gewählt worden war, wählt der Kreistag
Wilfried Rupperath, Kreisverwaltung, Geschäftsbereichsleiter III,
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zum ordentlichen Mitglied und Vorsitzenden.
Als Nachfolger für Herrn Rupperath, der vom Kreistag zum stellvertretenden Mitglied und
stellvertretenden Vorsitzenden gewählt worden war, wählt der Kreistag
Rudi Dick, Kreisverwaltung, GB III/51,
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zum stellvertretenden Mitglied und stellvertretenden Vorsitzenden.
Gemäß § 2 Abs. 3 der Ausführungsverordnung zum Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (AV-ÖGDG) bestellt der Kreistag den Vorsitzenden der KGK. Den Vorsitz soll ein/e Vertreter/in der Kommune mit Wahlamt führen.
12. Kuratorium der „Stiftung Museum der Badekultur“, Zülpich
Gemäß § 10 Abs. 1 des Entwurfs der Stiftungssatzung entsendet der Kreis Euskirchen
einen Vertreter in dieses Kuratorium.
Der Kreistag wählt
Kreisoberverwaltungsrat Manfred Poth, Kreisverwaltung, Geschäftsbereichsleiter I
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