Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlußtext (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 "Evenhauserholz" im Ortsteil Leopoldshöhe hier: Weidenstraße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,2 kB
Datum
27.08.2009
Erstellt
04.09.09, 21:20
Aktualisiert
04.09.09, 21:20
Beschlußtext (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 "Evenhauserholz" im Ortsteil Leopoldshöhe 
hier:   Weidenstraße)

öffnen download melden Dateigröße: 8,2 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 37. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 27.08.2009: 3. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 "Evenhauserholz" im Ortsteil Leopoldshöhe hier: Weidenstraße AM Gadow erkundigt sich, warum sich die Bebauungsplanänderung nur auf diesen relativ kleinen Bereich beschränken solle. Weiter fragt er nach, ob es nicht einen Grundsatzbeschluss gebe, die Dachausrichtung in den Bebauungsplänen vorzugeben, um Solartechnik optimal nutzen zu können. TA Knipping erklärt, dass der Änderungsbereich der Übergang sowohl zum Satteldach- als auch zum Flachdachbereich darstellen solle. FBL Oortman ergänzt, dass es keinen Grundsatzbeschluss gibt. Im Anschluss gibt AM Gadow bekannt, dass seine Fraktion Bündnis 90/ Grüne dem Beschlussvorschlag der Verwaltung grundsätzlich zustimmen wird. Ergänzend schlägt er vor, die Vorgabe der Dachausrichtung in den Beschluss mit aufzunehmen, so dass eine sinnvolle Solarnutzung möglich ist. AV Puchert-Blöbaum ist der Meinung, die Anmerkung von AM Gadow bezüglich der Vorgabe einer Firstrichtung zwar ins Protokoll aufzunehmen, aber den Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zu ergänzen. Er weist weiter daraufhin, dass im Änderungsverfahren gegebenenfalls die Vorgabe einer Firstrichtung beschlossen werden müsse. AM Gräfe erklärt, dass die CDU-Fraktion sich ebenfalls dem Beschlussvorschlag der Verwaltung anschließt. Vor einer Beschlussfassung gibt FBL Oortman bekannt, dass eine weitere Anfrage auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhausenholz“ in dem vorgenannten Bereich bei der Verwaltung gestellt worden sei. Hier gehe es ebenfalls um eine Aufstockung und speziell um eine Nutzung des Obergeschosses als Praxis. Sollte ein entsprechenden Antrag eingereicht werden, werde dieser dem Ausschuss im September zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zur Kenntnis. Anschließend lässt AV Puchert-Blöbaum über den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt abstimmen: Beschluss: Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauserholz“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens. Aufgrund der Vielzahl der laufenden Verfahren wird der Antrag zurückgestellt bzw. dem Antragsteller empfohlen, für die Planung einen Dritten zu beauftragen. Beratungsergebnis: - einstimmig -