Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,2 kB
Datum
27.08.2009
Erstellt
04.09.09, 21:20
Aktualisiert
04.09.09, 21:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 37. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009)
am 27.08.2009:
3.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 "Evenhauserholz" im Ortsteil
Leopoldshöhe
hier: Weidenstraße
AM Gadow erkundigt sich, warum sich die Bebauungsplanänderung nur auf diesen relativ kleinen
Bereich beschränken solle. Weiter fragt er nach, ob es nicht einen Grundsatzbeschluss gebe, die
Dachausrichtung in den Bebauungsplänen vorzugeben, um Solartechnik optimal nutzen zu können.
TA Knipping erklärt, dass der Änderungsbereich der Übergang sowohl zum Satteldach- als auch zum
Flachdachbereich darstellen solle. FBL Oortman ergänzt, dass es keinen Grundsatzbeschluss gibt.
Im Anschluss gibt AM Gadow bekannt, dass seine Fraktion Bündnis 90/ Grüne dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung grundsätzlich zustimmen wird. Ergänzend schlägt er vor, die
Vorgabe der Dachausrichtung in den Beschluss mit aufzunehmen, so dass eine sinnvolle Solarnutzung
möglich ist.
AV Puchert-Blöbaum ist der Meinung, die Anmerkung von AM Gadow bezüglich der Vorgabe einer
Firstrichtung zwar ins Protokoll aufzunehmen, aber den Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zu
ergänzen. Er weist weiter daraufhin, dass im Änderungsverfahren gegebenenfalls die Vorgabe einer
Firstrichtung beschlossen werden müsse.
AM Gräfe erklärt, dass die CDU-Fraktion sich ebenfalls dem Beschlussvorschlag der Verwaltung
anschließt.
Vor einer Beschlussfassung gibt FBL Oortman bekannt, dass eine weitere Anfrage auf Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhausenholz“ in dem vorgenannten Bereich bei der Verwaltung
gestellt worden sei. Hier gehe es ebenfalls um eine Aufstockung und speziell um eine Nutzung des
Obergeschosses als Praxis. Sollte ein entsprechenden Antrag eingereicht werden, werde dieser dem
Ausschuss im September zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Anschließend lässt AV Puchert-Blöbaum über den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt
abstimmen:
Beschluss:
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr.
06/01 „Evenhauserholz“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens.
Aufgrund der Vielzahl der laufenden Verfahren wird der Antrag zurückgestellt bzw. dem Antragsteller
empfohlen, für die Planung einen Dritten zu beauftragen.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -