Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
29 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Nach kurzer Diskussion über die Gebühr in Höhe von 2,50 EURO für kompostierbare
Grünabfälle bis 1 m³ vertritt der Ausschuss die Auffassung, diese Gebühr zunächst
probeweise für ein Jahr einzuführen.
Die Verwaltung sagt zu, im nächsten Jahr bei der Beschlussfassung über die
Gebührensatzung, die Zahlen über die Höhe der Anlieferungen von kompostierbaren
Grünabfällen dem Ausschuss bekannt zu geben.
Unter diesen Voraussetzungen empfiehlt der Ausschuss für Bau, Straßen und
Abfallbeseitigung folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt den Erlass der Zehnten Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 28.12.1992 in der als
Anlage 1 beigefügten Fassung.