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Beschlusstext (Abfallsatzung 2003)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
28 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Abfallsatzung 2003)

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Inhalt der Datei

Ausschussmitglied Grutke hält die Entscheidung zu Punkt 2 der Begründung für übereilt. Er empfiehlt diesbezüglich eine weitere Prüfung durch die Verwaltung, da die Getrennthaltepflicht delegiert werden kann, wenn ein Satz von 85 % erreicht wird. Der Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung empfiehlt unter Einbeziehung des Prüfungsauftrages folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt den Erlass der Zehnten Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 28.12.1992 in der als Anlage I beigefügten Fassung.