Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
28 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Ausschussmitglied Grutke hält die Entscheidung zu Punkt 2 der Begründung für übereilt.
Er empfiehlt diesbezüglich eine weitere Prüfung durch die Verwaltung, da die
Getrennthaltepflicht delegiert werden kann, wenn ein Satz von 85 % erreicht wird.
Der Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung empfiehlt unter Einbeziehung des
Prüfungsauftrages folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt den Erlass der Zehnten Satzung zur Änderung der Satzung über die
Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 28.12.1992 in der als Anlage I beigefügten
Fassung.