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Beschlusstext (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen Entwicklung der interkommunalen Industrieansiedlung auf der LEP-Fläche in Euskirchen/Weilerswist)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Datum
21.05.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen Entwicklung der interkommunalen Industrieansiedlung auf der LEP-Fläche in Euskirchen/Weilerswist) Beschlusstext (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen Entwicklung der interkommunalen Industrieansiedlung auf der LEP-Fläche in Euskirchen/Weilerswist)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang am 21.05.2007 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 3 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen Entwicklung der interkommunalen Industrieansiedlung auf der LEP-Fläche in Euskirchen/Weilerswist Der Allgemeine Vertreter entschuldigt zunächst die kurzfristige Vorlage des Vertrages und regt eine Entscheidungsfindung bis zur Sommerpause an. Seitens der FDP- Fraktion wird eine halbjährliche Berichterstattung über die Kaufaktivitäten erbeten. Frau Kalnins, Bündnis 90/Die Grünen, sieht erheblichen Klärungsbedarf bzgl. der Finanzierung über Innere Darlehen. Zudem sieht sie die Problematik der Nichtvermarktung. Eine Finanzierung über die Kreisumlage wird von ihr nicht befürwortet. Für die SPD-Fraktion spricht sich Herr Häger grundsätzlich für den Verwaltungsvorschlag der V 325/2007 aus. Die Minimierung des Risikos für den Kreis durch die neue Abgrenzung werde ausdrücklich befürwortet. Zu konkreten Punkten bittet er um Prüfung, ob noch Nachbesserungen erforderlich oder möglich sind: 1. Die SPD-Fraktion spricht sich für eine Mitwirkung der Opposition im Projektbeirat aus. Daher wird vorgeschlagen, die Anzahl der jeweiligen Sitze auf drei zu erhöhen. 2. Herr Häger weist auf § 7 hin: Beim Verkauf von Grundstücken muss eine Mehrheit von 80 % des Beirates zustimmen. Der Kreis Euskirchen hat allerdings nur 15 % der Stimmen. Er regt daher eine Ergänzung an, dass der Verkauf der Grundstücke der G-Fläche nur mit Zustimmung des Kreises erfolgen darf. 3. Nach § 10 werden die Erträge bislang an die Treuhänder verteilt. Da der Kreis Euskirchen kein Treuhänder ist, könnte es zu Missverständnissen hinsichtlich der Handhabung etwaiger Mehrerlöse beim Grundstücksverkauf durch den Kreis kommen. Herr Häger schlägt deshalb vor, den Vereinbarungsentwurf abzuändern. Für die Verwaltung führt Kreiskämmerer Hessenius aus, dass gegen die halbjährliche Berichterstattung keine Bedenken bestehen. Die Finanzierung von Investitionsmaßnahmen über V 325/2007 Innere Darlehen sei beim Kreis Euskirchen bisher üblich. Angesichts des Gegenwerts in Form von Grundstücken entstünden darüber hinaus rentierliche Schulden. Die in der Vorlage aufgezeigten Folgen hinsichtlich der Kreisumlage seien die Konsequenz der vorgeschlagenen Handhabung. Zum weiteren Verfahren erklärt die Verwaltung, dass am 11.06.2007 ein Abstimmungsgespräch über den Vereinbarungsentwurf im Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie stattfinden wird. Das Ergebnis einschließlich der noch fehlenden Anlage 4 soll dann kurzfristig in einer Zusatzvorlage nachgereicht werden. Zu den Vorschlägen zu § 7 und § 10 erklärt die Verwaltung, dass sie diesbezüglich ebenfalls Nachbesserungsbedarf sieht. Sie wird daher diese Vorschläge ebenso wie die Frage der Erhöhung der Anzahl der Sitze im Projektbeirat in die Verhandlungen einbringen. Die UWV- Fraktion stellt auf Grund der Kürze der Zeit eine Vertagung der Abstimmung in den Kreisausschuss zur Diskussion. Der Ausschuss spricht sich für eine grundsätzliche Beschlussfassung im Sinne der Vorlage aus. Nach Klärung der Details wird dann im Kreisausschuss und Kreistag beschlossen. Die Abstimmung wurde vertagt.