Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
32 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Herr Blindert erläutert dem Ausschuss das Ergebnis des Gutachtens der Fa. Arcadis.
Das Gutachten soll Klärung darüber geben, inwieweit die oberirdischen Gewässer angesichts der vorhandenen Belastung mit Nitroaromaten weiterhin als Viehtränke genutzt werden können.
Unter Einbeziehung aktueller toxikologischer Erkenntnisse und Annahme unterschiedlicher
Expositionsszenarien werden tolerierbare Konzentrationen im Bachwasser abgeleitet, bei
den über die betrachteten Wirkungspfade Tränkwasser – Rindfleisch – Mensch, Tränkwasser – Kuhmilch – Mensch und Tränkwasser – Rind (direkt) auch bei konservativer Betrachtung keine Gefährdung für Mensch und Vieh gegeben sei.
Folgende Maßnahmen sollten in Zukunft beachtet werden:
Eine Erhöhung des Anteils des besonders toxischen 26DNT im Ablauf der Wasserreinigungsanlage sollte durch eine Begrenzung der in den Seifenbach eingeleiteten 26DNTKonzentration auf 0,3 µg/L verhindert werden.
Weiterhin wird empfohlen die Überwachung der Bachwasserqualität fortzuführen.
Angesichts der unsicheren Datenlage hinsichtlich einer etwaigen Anreicherung von Nitroaromaten in der Kuhmilch werden zu Absicherung der getroffenen Feststellungen weitere
Untersuchungen der Rohmilch von mit Bachwasser getränkten Kühen auf Nitroaromaten
empfohlen.
Nach einer Überschwemmung sollten von Weideflächen repräsentative Proben von Boden
und Gras dieser Weiden auf NA zu untersuchen und zu bewerten, da eine Anreicherung von
Nitroaromaten aus NA-belastetem Boden in Futterpflanzen möglich ist.
Ackerbaulich und gärtnerisch genutzte Böden sollten nicht mit NA-haltigem Bachwasser beregnet werden.
Vorsorglich sollten keine für den Verzehr bestimmten Fische in NA-haltigem Bachwasser
aufgezogen werden.