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Beschlußtext (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Schuckenteichweg“ – 2. Bauabschnitt – nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung) hier: Abschnittsbildung gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,1 kB
Datum
27.05.2009
Erstellt
17.06.09, 14:14
Aktualisiert
17.06.09, 14:14
Beschlußtext (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Schuckenteichweg“ – 2. Bauabschnitt – nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung)
hier: Abschnittsbildung gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 34. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2004/2009) am 27.05.2009: 12. Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Schuckenteichweg“ – 2. Bauabschnitt – nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung) hier: Abschnittsbildung gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung Beschluss: Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr empfiehlt dem Rat die Abschnittsbildung für die Erschließungsanlage „Schuckenteichweg“ ab Höhe der Häuser Nr. 13 und 16 (Flurstücke 601 + 750) bis zur Einmündung der Straße „Hauptstraße“ zu beschließen. Die Abschnittsbildung ist aus dem der Vorlage beigefügten Lageplan ersichtlich. Beratungsergebnis: - einstimmig -