Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Rettungsbedarfsplan 2007)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Datum
06.03.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Rettungsbedarfsplan 2007)

öffnen download melden Dateigröße: 52 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit am 06.03.2007 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 12 Rettungsbedarfsplan 2007 Herr Crespin, Leiter der Abt. 38 (Gefahrenabwehr) stellt dem Ausschuss Auszüge aus dem Rettungsbedarfsplan 2007 vor. Der Rettunsbedarfsplan basiert auf dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW). Die Kreise und Gemeinden nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr. In den Bedarfsplänen, die die Kreise und kreisfreien Städte aufstellen, insbesondere Zahl und Standorte der rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge festzulegen. Herr Crespin unterteilt den Rettungsdienst in die Module Leitstelle, Krankentransport und Notfallrettung und stellt diese Module im folgenden gesondert vor. Anschließend informiert er den Ausschuss über die Entwicklung der Einsatzzahlen und die Unterteilung der Rettungsbereiche im Kreis Euskirchen. Nach Ausführungen über den Personaleinsatz folgen Informationen zu den Themen Notarztdienste, Luftrettung, Krankenhäuser, Krankentransport (Notfallkrankentransport und Infektionstransport) und Verwaltung. Der Ausschuss bedankt sich für den informativen Vortrag. Da jedoch noch Klärungsbedarf besteht, wird die V 293/2007 einstimmig zur abschließenden Beratung in den Kreisausschuss bzw. Kreistag verwiesen. V 293/2007