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Beschlusstext (Gewährung von Darlehen für die Beschaffung privater Kraftfahrzeuge, die von Kreisbediensteten für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Datum
12.09.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Gewährung von Darlehen für die Beschaffung privater Kraftfahrzeuge, die von Kreisbediensteten für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 15. Sitzung des Kreistages am 12.09.2007 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 10 Gewährung von Darlehen für die Beschaffung privater Kraftfahrzeuge, die von Kreisbediensteten für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke teilt mit, dass er es in der Sitzung des Kreisausschusses versäumt habe, Bedenken seiner Fraktion gegen die Beschlussempfehlung der Verwaltungsvorlage vorzubringen. Die Gewährung von Darlehen müsste vor dem Hintergrund nachhaltiger Wirtschaftlichkeit gesehen werden. Dazu sei es nach Auffassung seiner Fraktion erforderlich, objektive Kriterien festzuschreiben, wie z. B. die Bereitstellung eines privaten Kraftfahrzeuges für dienstliche Zwecke für mindestens 1.500 bis 2.000 km im Jahr. Dem Vorschlag der Verwaltung, weitere Details der Darlehensgewährung in einer verwaltungsinternen Arbeitsanweisung eigenverantwortlich zu regeln, sollte nicht gefolgt werden. Die Festlegung der Bedingungen für die Darlehensgewährung sollte den politischen Gremien des Kreises vorbehalten bleiben. Da weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, stellt der Vorsitzende die Vorlage 362/2006 in der Fassung der Empfehlung des Kreisausschusses vom 05.09.2007 (siehe Z 1/V 362/2007) zur Abstimmung. Der Kreistag beschließt, den Bediensteten des Kreises Euskirchen, die ihr privates Kraftfahrzeug für dienstliche Zwecke zur Verfügung stellen, bei der Beschaffung ein zinsloses Darlehen in Höhe der Hälfte des Kaufpreises, maximal jedoch in Höhe von 4.100 € zu gewähren, welches in 50 Monatsraten zurückzuzahlen ist. Darüber hinaus wird die Verwaltung ermächtigt, weitere Details der Darlehensgewährung in einer verwaltungsinternen Arbeitsanweisung eigenverantwortlich zu regeln. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei Gegenstimmen der Fraktion B 90/Grüne V 362/2007