Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Datum
12.09.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 15. Sitzung des Kreistages am 12.09.2007 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 10
Gewährung von Darlehen für die Beschaffung privater
Kraftfahrzeuge, die von Kreisbediensteten für dienstliche
Zwecke zur Verfügung gestellt werden
Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke teilt mit, dass er es in
der Sitzung des Kreisausschusses versäumt habe, Bedenken
seiner Fraktion gegen die Beschlussempfehlung der
Verwaltungsvorlage vorzubringen.
Die Gewährung von Darlehen müsste vor dem Hintergrund
nachhaltiger Wirtschaftlichkeit gesehen werden. Dazu sei es
nach Auffassung seiner Fraktion erforderlich, objektive Kriterien
festzuschreiben, wie z. B. die Bereitstellung eines privaten
Kraftfahrzeuges für dienstliche Zwecke für mindestens 1.500
bis 2.000 km im Jahr. Dem Vorschlag der Verwaltung, weitere
Details der Darlehensgewährung in einer verwaltungsinternen
Arbeitsanweisung eigenverantwortlich zu regeln, sollte nicht
gefolgt werden. Die Festlegung der Bedingungen für die
Darlehensgewährung sollte den politischen Gremien des
Kreises vorbehalten bleiben.
Da weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, stellt der
Vorsitzende die Vorlage 362/2006 in der Fassung der
Empfehlung des Kreisausschusses vom 05.09.2007 (siehe
Z 1/V 362/2007) zur Abstimmung.
Der Kreistag
beschließt, den Bediensteten des Kreises
Euskirchen, die ihr privates Kraftfahrzeug für dienstliche
Zwecke zur Verfügung stellen, bei der Beschaffung ein
zinsloses Darlehen in Höhe der Hälfte des Kaufpreises,
maximal jedoch in Höhe von 4.100 € zu gewähren, welches in
50 Monatsraten zurückzuzahlen ist.
Darüber hinaus wird die Verwaltung ermächtigt, weitere Details
der Darlehensgewährung in einer verwaltungsinternen
Arbeitsanweisung eigenverantwortlich zu regeln.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei Gegenstimmen
der Fraktion B 90/Grüne
V 362/2007