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Beschlusstext (4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling )

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
124 kB
Datum
23.01.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Beschlusstext (4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling ) Beschlusstext (4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling ) Beschlusstext (4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling ) Beschlusstext (4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling )

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Stadt Wesseling Wesseling, den 07.03.2008 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom Mittwoch, den 23.01.2008 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 4. 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling Vorlagennummer: 349/2007 Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2007 (GV NRW S. 380), in Verbindung mit dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30. Oktober 2007 (GV NRW S. 462) und den §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. April 2005 (GV NRW S. 488), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am ________ folgende 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) beschlossen: Artikel 1 Der Abschnitt „Allgemeines“ wird gestrichen. § 2 Absatz 3 wird gestrichen; aus dem bisherigen Absatz 4 wird Absatz 3. In diesem Absatz werden die Wörter „nach dem GTK“ ersetzt durch „in Kindertageseinrichtungen“ In § 3 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „nach dem GTK“ ersetzt durch „in Kindertageseinrichtungen“. Die Anlage zu § 4 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst: Beitragstabellen (Anlage zu § 4 Absatz 1) Für Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 23.01.2008 Seite 2 Tabelle 1: Jahresbruttoeinkommen bis 15.000 € bis 27.500 € bis 40.000 € bis 52.500 € bis 65.000 € bis 77.500 € über 77.500 € Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen (Gruppenform I und III; 20- 25 Kinder pro Gruppe) Monatlicher Elternbeitrag für die vereinbarte durchschnittliche wöchentliche Betreuungszeit 25 35 45 Stunden 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 44 € 46 € 71 € 72 € 76 € 116 € 114 € 120 € 170 € 150 € 158 € 210 € 186 € 195 € 250 € Für Kinder im Alter von 0 – 2 Jahren Tabelle 2: Jahresbruttoeinkommen bis 15.000 € bis 27.500 € bis 40.000 € bis 52.500 € bis 65.000 € bis 77.500 € über 77.500 € Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen (Gruppenform II; 10 Kinder pro Gruppe) Monatlicher Elternbeitrag für die vereinbarte durchschnittliche wöchentliche Betreuungszeit 25 35 45 Stunden 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 88 € 92 € 142 € 144 € 152 € 232 € 228 € 240 € 340 € 300 € 316 € 420 € 372 € 390 € 500 € Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 23.01.2008 Seite 3 Tabelle 3: Elternbeiträge für Kindertagespflege Jahresbruttoeinkommen bis 15.000 € bis 27.500 € bis 40.000 € bis 52.500 € bis 65.000 € bis 77.500 € über 77.500 € Tabelle 4: Jahreseinkommen Monatlicher Elternbeitrag für die vereinbarte durchschnittliche wöchentliche Betreuungszeit 25 35 45 Stunden 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 44 € 46 € 71 € 72 € 76 € 116 € 114 € 120 € 170 € 150 € 158 € 210 € 186 € 195 € 250 € Elternbeiträge für die ergänzende Betreuung in Einrichtungen Monatlicher zusätzlicher Elternbeitrag max. 10 Stunden bis 15.000 € bis 27.500 € bis 40.000 € bis 52.500 € bis 65.000 € bis 77.500 € über 77.500 € 0€ 0€ 44 € 72 € 100 € 125 € 125 € Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am 1. August 2008 in Kraft. Einstimmig, 1 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 23.01.2008 Seite 4