Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Datum
12.09.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 15. Sitzung des Kreistages am 12.09.2007 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3
Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr
2006;
a) Entlastung der Sparkassenorgane
b) Verwendung des Jahresüberschusses
Landrat Rosenke übergibt die Sitzungsleitung an den
stellvertretenden Vorsitzenden Josef C. Rhiem (CDU).
An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt nehmen der Landrat und die
Kreistagsmitglieder, die gleichzeitig dem Verwaltungsrat der
Kreissparkasse Euskirchen angehören, wegen Befangenheit
nicht teil.
Der amtierende Vorsitzende ruft die Vorlage 342/2007 auf.
Zu a) Entlastung der Sparkassenorgane
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke nimmt auf seine
Ausführungen zu Tagesordnungspunkt 2 der heutigen Sitzung
und den Vertagungsantrag Bezug und stellt fest, dass die Art
und Weise und der Inhalt der Beantwortung als nicht
ausreichend anzusehen seien. Seine Fraktion werde der
Entlastung der Sparkassenorgane nicht zustimmen.
Da weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, stellt der
Vorsitzende die Vorlage 342/2007, Buchst. a), zur Abstimmung.
Der Kreistag beschließt, den Organen der Kreissparkasse
Euskirchen für das Geschäftsjahr 2006 gemäß § 7 Abs. 2
Buchstabe f) des Sparkassengesetzes NRW - SpkG NRW Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei Gegenstimmen
der UWV-Fraktion
Landrat Rosenke bedankt sich bei Herrn Rhiem und übernimmt
wieder die Sitzungsleitung.
Zu b) Verwendung des Jahresüberschusses
Landrat Rosenke stellt die Vorlage 342/2007, Buchst. b), zur
Abstimmung.
Gemäß dem Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsrates der
Kreissparkasse Euskirchen vom 06. Juni 2007 beschließt der
Kreistag, den ausschüttungsfähigen Teil des
Jahresüberschusses der Kreissparkasse Euskirchen für das
V 342/2007
Geschäftsjahr 2006 in Höhe von 309.367,93 € der
Sicherheitsrücklage der Kreissparkasse zuzuführen (§ 27
Abs. 3 i. V. m. § 28 Abs. 2 SpkG NRW).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig