Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2008 Freizeit-, Bidungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen, Fahrten in die Partnerstädte, Mehrtägige Maßnahmen einer verlässlichen Ferienbetreuung (Ferienspaß))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
76 kB
Datum
23.01.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Beschlusstext (Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2008
Freizeit-, Bidungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen, Fahrten in die Partnerstädte, Mehrtägige Maßnahmen einer verlässlichen Ferienbetreuung (Ferienspaß)) Beschlusstext (Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2008
Freizeit-, Bidungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen, Fahrten in die Partnerstädte, Mehrtägige Maßnahmen einer verlässlichen Ferienbetreuung (Ferienspaß))

öffnen download melden Dateigröße: 76 kB

Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 07.03.2008 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom Mittwoch, den 23.01.2008 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 6. Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2008 Freizeit-, Bidungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen, Fahrten in die Partnerstädte, Mehrtägige Maßnahmen einer verlässlichen Ferienbetreuung (Ferienspaß) Vorlagennummer: 344/2007 Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen für 2008 wie folgt fest: 1. Mitarbeiterschulungen Tagessatz für mehrtägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling: 12,00 € Tagessatz für eintägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling: 5,00 € 2. Bildungsmaßnahmen Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling: 3,00 €. Tagessatz für einen Betreuer: 3,00 €. Betreuer werden im Verhältnis 1 : 10 bezuschusst (1 Betreuer auf 10 Teilnehmer). 3. Tagesmaßnahmen Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling: 3,00 € Tagessatz für einen Betreuer: 3,00 € Die Betreuer werden im Verhältnis 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer). 4. Mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling: 3,00 € Tagessatz für einen Betreuer: 3,00 € Die Betreuer werden im Schlüssel 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer). 5. Fahrten in die Partnerstädte Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling: 6,00 € Tagessatz für einen Betreuer: 6,00 € Die Betreuer werden im Verhältnis 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer). 6. Maßnahmen einer verlässlichen Ferienbetreuung Tagesssatrz für eine Teilnehmer aus Wesseling: 10,00 € Tagessatz für einen Betreuer: 3,00 € Die Betreuer werden im Verhältnis 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer). Zuschussvoraussetzungen für Maßnahmen einer verlässlichen Ferienbetreuung: Teilnehmeralter: 6 –17 Jahre Schriftlicher Antrag im Bereich Jugendhilfe der Stadt Wesseling: 2 Wochen vor der Maßnahme Frist Verwendungsnachweis: 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme Veranstaltungsdauer: Mindestens 4-5 Tage ohne Unterbrechung Veranstaltungsort: Wesseling Veranstaltungsart: Offenes Angebot der Kinder- und Jugendarbeit 7. Sonderzuschüsse Der Tagessatz für einen sonderzuschussberechtigten Teilnehmer aus Wesseling beträgt bei allen o.g. Maßnahmen einheitlich 7,00 €. Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Die Träger werden schriftlich darauf hingewiesen, dass die Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages für die sonderzuschussberechtigten Teilnehmer eingesetzt werden dürfen. 8. Allgemeine Zuschussvoraussetzungen für alle Maßnahmen: Die geförderten Teilnehmer aus Wesseling müssen bei einer Mitarbeiterschulung mindestens15 Jahre alt sein. a) Bei Bildungsmaßnahmen werden Teilnehmer aus Wesseling im Alter zwischen 6 und 26 Jahren gefördert. b) Bei allen anderen Maßnahmen werden Teilnehmer aus Wesseling im Alter zwischen 6 und 17 Jahren gefördert. d) Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden An- und Abreisetag als 1 Tag gefördert. e) Der Antrag auf Förderung muss zusammen mit dem Verwendungsnachweis spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme im Bereich Jugendhilfe eingereicht worden sein. f) Von der Förderung ausgeschlossen sind:       Veranstaltungen schulischer Art, z.B. Klassenfahrten während der Schulzeit Veranstaltungen, die den Charakter von Sportwettkämpfen oder Trainingslehrgängen haben Veranstaltungen überwiegend gewerkschaftlicher Art Veranstaltungen parteipolitischer Art Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen Zur Förderung der in Punkt 1 bis 6 genannten Maßnahmen werden Mittel in Höhe von 26.500,00 € über den städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird ermächtigt, den bewilligten Betrag im Rahmen der zur vorläufigen Haushaltswirtschaft getroffenen Bestimmungen zahlbar zu machen. .... ... ..... Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 23.01.2008 Seite 2