Daten
Kommune
Wesseling
Größe
76 kB
Datum
23.01.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 07.03.2008
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
vom Mittwoch, den 23.01.2008 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
6.
Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2008
Freizeit-, Bidungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen, Fahrten in die Partnerstädte, Mehrtägige
Maßnahmen einer verlässlichen Ferienbetreuung (Ferienspaß)
Vorlagennummer: 344/2007
Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und
Mitarbeiterschulungen für 2008 wie folgt fest:
1.
Mitarbeiterschulungen
Tagessatz für mehrtägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling:
12,00 €
Tagessatz für eintägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling:
5,00 €
2.
Bildungsmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling:
3,00 €.
Tagessatz für einen Betreuer:
3,00 €.
Betreuer werden im Verhältnis 1 : 10 bezuschusst (1 Betreuer auf 10 Teilnehmer).
3.
Tagesmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling:
3,00 €
Tagessatz für einen Betreuer:
3,00 €
Die Betreuer werden im Verhältnis 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer).
4.
Mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling:
3,00 €
Tagessatz für einen Betreuer:
3,00 €
Die Betreuer werden im Schlüssel 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer).
5.
Fahrten in die Partnerstädte
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling:
6,00 €
Tagessatz für einen Betreuer:
6,00 €
Die Betreuer werden im Verhältnis 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer).
6.
Maßnahmen einer verlässlichen Ferienbetreuung
Tagesssatrz für eine Teilnehmer aus Wesseling:
10,00 €
Tagessatz für einen Betreuer:
3,00 €
Die Betreuer werden im Verhältnis 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer).
Zuschussvoraussetzungen für Maßnahmen einer verlässlichen Ferienbetreuung:
Teilnehmeralter: 6 –17 Jahre Schriftlicher Antrag im Bereich Jugendhilfe der Stadt Wesseling: 2
Wochen vor der Maßnahme
Frist Verwendungsnachweis: 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme
Veranstaltungsdauer: Mindestens 4-5 Tage ohne Unterbrechung
Veranstaltungsort: Wesseling
Veranstaltungsart: Offenes Angebot der Kinder- und Jugendarbeit
7.
Sonderzuschüsse
Der Tagessatz für einen sonderzuschussberechtigten Teilnehmer aus Wesseling beträgt bei allen o.g.
Maßnahmen einheitlich 7,00 €. Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Die
Träger werden schriftlich darauf hingewiesen, dass die Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung
des Teilnehmerbeitrages für die sonderzuschussberechtigten Teilnehmer eingesetzt werden dürfen.
8.
Allgemeine Zuschussvoraussetzungen für alle Maßnahmen:
Die geförderten Teilnehmer aus Wesseling müssen bei einer Mitarbeiterschulung mindestens15 Jahre alt
sein.
a) Bei Bildungsmaßnahmen werden Teilnehmer aus Wesseling im Alter zwischen 6 und 26
Jahren gefördert.
b) Bei allen anderen Maßnahmen werden Teilnehmer aus Wesseling im Alter
zwischen 6 und 17 Jahren gefördert.
d)
Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden An- und Abreisetag als 1 Tag gefördert.
e)
Der Antrag auf Förderung muss zusammen mit dem Verwendungsnachweis spätestens 4
Wochen nach Beendigung der Maßnahme im Bereich Jugendhilfe eingereicht worden sein.
f)
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
Veranstaltungen schulischer Art, z.B. Klassenfahrten während der Schulzeit
Veranstaltungen, die den Charakter von Sportwettkämpfen oder
Trainingslehrgängen haben
Veranstaltungen überwiegend gewerkschaftlicher Art
Veranstaltungen parteipolitischer Art
Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter
Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen
Zur Förderung der in Punkt 1 bis 6 genannten Maßnahmen werden Mittel in Höhe von 26.500,00 € über den
städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den bewilligten Betrag im Rahmen der zur vorläufigen Haushaltswirtschaft
getroffenen Bestimmungen zahlbar zu machen.
....
...
.....
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 23.01.2008
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