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Beschlusstext (Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD auf Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Kreiszuschüssen zu den Kosten der Geschäftsführung der Kreistagsfraktionen des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
66 kB
Datum
12.09.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 15. Sitzung des Kreistages am 12.09.2007 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 9 Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD auf Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Kreiszuschüssen zu den A 112/2007 Kosten der Geschäftsführung der Kreistagsfraktionen des Kreises Euskirchen Landrat Rosenke teilt mit, dass das Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen werde. Herr Kolvenbach verlässt den Sitzungssaal. CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt begründet die Notwendigkeit des zur Beschlussfassung anstehenden gemeinsamen Antrages der CDU- und SPD-Fraktion unter anderem damit, dass seit 1985 keine Erhöhung der Kreiszuschüsse zu den Kosten der Geschäftsführung der Kreistagsfraktionen stattgefunden habe. Die Kosten müssten den Realitäten angepasst werden. Den Fraktionen müssten ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden, um die politische Arbeit erfolgreich und vernünftig durchführen zu können. Alles in allem handele es sich um eine maßvolle Erhöhung der Zuwendungen. Dies äußere sich insbesondere in der Änderung der Personalkostenzuschüsse in Abhängigkeit von der jeweiligen Fraktionsstärke. Entgegen den bisherigen Presseverlautbarungen sei durch die neue Staffelung der Personalkostenzuschüsse auch sichergestellt, dass den kleineren Fraktionen keine Nachteile entstünden. Dies ermögliche allen Fraktionen, den Besitzstand ihrer Fraktionsmitarbeiter/innen zu wahren. Unabhängig davon habe eine Berechnung der bisher gültigen Zuwendungsrichtlinien ergeben, dass die Zuwendungen an die kleineren Fraktionen je Kreistagsmitglied wesentlich höher waren, als an die fraktionsstärkeren Kreistagsfraktionen. Trotzdem hätten sich die CDU- und SPD-Fraktion bemüht, mit der Vorlage der abgeänderten Richtlinien mit den anderen Fraktionen fair umzugehen, wobei es auch durchaus denkbar gewesen wäre, andere Berechnungsgrundlagen zugrunde zu legen (z. B. Pro-Kopf-Pauschale, Berücksichtigung des Wahlergebnisses). Von einer Bereicherung der großen Fraktionen zu Lasten der kleinen Fraktionen könne auf keinen Fall die Rede sein. Anders lautende Behauptungen, wie sie teilweise der örtlichen Presse zu entnehmen waren, seien unfair und als pharisäerhaft zu bezeichnen. FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff spricht sich gegen eine Erhöhung der Fraktionszuwendungen aus. Er verweist auf die Haushaltsberatungen für die Jahre 2007 und 2008, in denen sich der Kreistag freiwillig der Haushaltssicherung mit einem entsprechenden Konzept verschrieben habe. Wenn der Kreistag nunmehr die Zuwendungsrichtlinien für die Fraktionen, bei denen es sich um freiwillige Ausgaben handelt und deren Finanzierung nur über die Kreisumlage möglich ist, erhöhe, verstoße der Kreistag als erster gegen diese freiwilligen, sich selbst auferlegten haushaltsrechtlichen Beschränkungen. Nicht vergessen werden sollte in diesem Zusammenhang der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt, wonach die Kosten der politischen Gremien im Kreis Euskirchen im Vergleich mit den anderen Kreisen in Nordrhein-Westfalen einen Spitzenplatz einnehmen. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke nimmt in seiner Stellungnahme Bezug auf die Ausführungen des CDUFraktionsvorsitzenden. Er könne die Angaben und die Gründe, die die CDU- und SPD-Fraktion zur Erhöhung der Fraktionszuwendungen veranlasse, teilweise nicht nachvollziehen und den Antrag insgesamt nicht befürworten. Gar nicht nachvollziehbar sei seiner Fraktion, wie die CDU- und SPD-Fraktionen ermittelt haben, dass die kleineren Fraktionen bisher wesentlich höhere Zuschüsse erhalten hätten. Des Weiteren ergäben sich für die UWV-Fraktion Rückfragen zur Berechnung des tatsächlichen Entgeltes für Fraktionsmitarbeiter/innen (siehe § 4 Abs. 3 des Richtlinienentwurfs) und zur jährlichen pauschalen Anpassung (siehe § 5 Abs. 4 des Richtlinienentwurfs). Weiterhin müsste auch geklärt und präzisiert werden, ob z. B. eine oder zwei Personen bei Fraktionen mit einer Mitgliederstärke von mehr als 18 Personen eingestellt werden können oder müssen und wer die Mindesteinstufung bei den jeweiligen Entgeltgruppen vornimmt bzw. wer darüber entscheidet. Bevor also weiterhin über diesen Richtlinienentwurf beraten und entschieden wird, sollten diese Einzelfragen erst noch erörtert werden. Auch Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke mahnt weitere notwendige Erörterungen vor einer Beschlussfassung an. Die bisherigen Zuwendungen an die Fraktionen basierten auf einer nachvollziehbaren, vernünftigen und ausreichenden Basis. Die nunmehr von der CDU- und SPD-Fraktion vorgeschagenen Kostenerhöhungen, insbesondere für das notwendige Fraktionspersonal, seien nicht zu begründen. Bliebe es bei dem jetzigen Antrag, würden sich die Personalkostenzuwendungen an die CDU-Fraktion um ca. 40 %, die Zuwendungen an die SPD-Fraktion um ca. 70 % erhöhen, die kleineren Fraktionen würden aber ca. 13 % weniger Zuschuss erhalten. Wie die erheblichen Kostensteigerungen finanziert werden sollen, sei der Fraktion B 90/Grüne unklar. Deckungsvorschläge (z. B. Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen) seien dem Antrag der CDU- und SPD-Fraktion nicht zu entnehmen. Nach Auffassung der Fraktion B 90/Grüne sei der Erhöhungsantag in der Form nicht gerechtfertigt, vor allen Dingen, was die Zuschüsse zu den Personalkosten betreffe. Über eine maßvolle Erhöhung des Grundbedarfs, des konkreten Bedarfs und der Telefonkosten pp. könne durchaus nachgedacht werden. Die in der bisherigen Diskussion genannten Vergleichsdaten der einzelnen Fraktionen untereinander seien aus der Sicht der Fraktion B 90/Grüne nicht nachvollziehbar, zumal überhaupt nicht feststehe, auf welcher Basis die Berechnungen erfolgt seien. Richtiger wäre es, Vergleichszahlen auf der Basis der Verwendungsnachweise zu erstellen. Die CDU- und SPD-Fraktion habe bei dem nunmehr vorliegenden Richtlinienentwurf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, der für alle Fraktionen gelte, nicht beachtet. Des Weiteren sei offensichtlich außer Acht gelassen worden, dass sich die kleineren Fraktionen bei der Wahrnehmung ihrer politischen Aufgaben vielfach ihrer sachkundigen Bürger/innen bedienen müssten. Zusammenfassend betrachte die Fraktion B 90/Grüne das Antragsbegehren als nicht nachvollziehbar und falsch. Persönliche Vorteile seien keine strategische Antwort und ersetzten keine politischen Ideen. Bei der SPD-Fraktion habe dies wohl Tradition. Die beabsichtigte Finanzierung der Erhöhung der Fraktionszuwendungen über die Kreisumlage sei unseriös. Der Geschäftskostenzuschuss sei bisher nicht üppig gewesen, aber ausreichend; er erforderte Disziplin bei den Ausgaben und dies sei gut so gewesen. Die Berechnung der Kosten pro Kopf seitens der CDU- und SPD-Fraktionen sei nichts weiter als ein statistischer Taschenspielertrick. Das Gleichheitsprinzip werde bei der neuen Berechnung der Fraktionszuwendungen verletzt. SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz nimmt in seiner Stellungnahme Bezug auf die vorherigen Ausführungen der Fraktionsvorsitzenden der FDP, der UWV und der Fraktion B 90/Grüne. Er weist die pauschalen Behauptungen hinsichtlich angeblicher unverhältnismäßig hoher Kostenerhöhungen, vor allem zugunsten der beiden großen Fraktionen und zu Lasten der kleinen Fraktionen, entschieden zurück. Die bisherigen Diskussionsbeiträge der anderen Fraktionen ließen die Vermutung aufkommen, dass dort ein gewisser Neidfaktor vorherrschend sei. Das nunmehr von einzelnen Fraktionsvorsitzenden angemahnte Gespräch sei zu einem früheren Zeitpunkt von den gleichen Personen nicht wahrgenommen bzw. abgelehnt worden, obwohl es von der CDU- und SPD-Fraktion vorgeschlagen worden sei. Wären die zwei großen Fraktionen auf die Vorschläge der kleinen Fraktionen eingegangen, wäre wohl heute alles in Ordnung. In der bisherigen Diskussion seien nach seiner Auffassung unnötige persönliche Fronten aufgebaut worden, wobei von einer sachlichen Diskussion nicht die Rede sein könne. Zu den Bemerkungen des UWV-Fraktionsvorsitzenden Troschke hinsichtlich der beabsichtigten jährlichen Anpassung der Zuwendungen in Höhe der Steigerungsrate des Lebenshaltungskostenindexes (siehe § 5 Abs. 4 des Richtlinienentwurfs) und dem seines Erachtens nach in dem Diskussionsbeitrag versteckten Vorwurf der persönlichen Bereicherung von Kreistagsmitgliedern weist er darauf hin, dass dies eine Unverschämtheit sei. Der UWV-Fraktionsvorsitzende sollte bitte bedenken, dass seine Ehefrau als Mitarbeiterin bei der Fraktion angestellt sei und das dieser Vorwurf auf ihn zurückfallen könne. Zu den Hinweisen des FDP-Fraktionsvorsitzenden Reiff sei zu bemerken, dass der Vergleich mit den Feststellungen des Berichtes der Gemeindeprüfungsanstalt hinsichtlich der auf Landesebene höchsten Kosten der politischen Gremien im Kreis Euskirchen seines Wissens falsch sei. Nach seinem Kenntnisstand seien die Kosten in den Kreisen Düren und Rhein-Sieg-Kreis höher. Die vergleichbaren Zuwendungen für fraktionseigenes Personal seien in anderen Kreisen erheblich höher. Dort werde für einen Geschäftsführer BAT I (heute Entgeltgruppe 14/15 TVöD) angesetzt; den Fraktionen werden teilweise zusätzlich Sekretärinnen zur Verfügung gestellt und im Übrigen sei die Nutzung von diensteigenen Kraftfahrzeuge der Kreise möglich und heute üblich. Gerade die FDP-Fraktion sollte sich hier und heute weiterer Kritik enthalten, da ihr Verhalten in der Vergangenheit - und auch jetzt auf Landesebene - den Maßhalteappellen in der heutigen Sitzung widerspreche. Zusammenfassend sprächen für den Antrag der CDU- und SPD-Fraktion ausschließlich sachliche Gründe. Von einer unverhältnismäßig hohen Kostensteigerung könne in keinem Fall die Rede sein, wobei Herr Schmitz hier inhaltlich Bezug auf die vorherigen Ausführungen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Reidt nimmt. Das Verhalten und das Verfahren der kleineren Fraktionen sei als unredlich zu bezeichnen. Abschließend weist SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz darauf hin, dass seine Fraktion dem Antrag mit Ausnahme eines Fraktionsmitgliedes zustimmen werde. Dieses Fraktionsmitglied werde aus Gewissensgründen dem Antrag seine Zustimmung verweigern. Kreistagsmitglied Simon (UWV) beklagt das Niveau der vorhergehenden Diskussionsbeiträge, wobei sich ihm der Eindruck aufdränge, dass es sich hier bereits um Wahlkampfreden handele. Es könne keine Rede davon sein, dass nur die kleineren Fraktionen bei der Neufestsetzung der Fraktionszuwendungen als Verlierer dastünden. Wenn überhaupt, könne nur die Bevölkerung als Verlierer dastehen. Die CDU- und SPD-Fraktion machten sich den Kreis und die Bevölkerung darin zur Beute. Die Behauptung dieser Fraktionen, die Erhöhung der Zuwendungen für die Personalkosten diene vor allem der Einstellung qualifizierteren Fraktionspersonals sei eine vorgeschobene Schutzbehauptung. Zusammenfassend appelliert Herr Simon an die CDU- und SPD-Fraktion, es bei der jetzigen Regelung der Zuwendungsrichtlinien zu belassen. Dieser Antrag sei ein falsches Signal zur falschen Zeit. Die Mehrkosten und die Finanzierung über die Kreisumlage seien nicht zu rechtfertigen. Zu den Äußerungen des SPD-Fraktionsvorsitzenden in Richtung FDP-Fraktion bemerkt FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff, dass die vorgebrachten Vergleiche seitens der CDU- und SPD-Fraktion mit anderen Kreisen und sogar mit dem Land nicht nachvollziehbar und in keinem Fall nachahmenswert seien. Der Bericht des Gemeindeprüfungsamtes hinsichtlich der tatsächlichen Kosten der politischen Arbeit im Kreis Euskirchen spreche für sich selbst. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen des Kreises Euskirchen gäben für derartige ungezügelte freiwillige Ausgaben keinen Raum. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke nimmt auf die Bemerkungen des SPD-Fraktionsvorsitzenden Bezug und erläutert, dass die Beschäftigung seiner Ehefrau als Fraktionsmitarbeiterin durch den Ausfall des vorherigen Fraktionsmitarbeiters unabweisbar gewesen und auch weiterhin notwendig sei. Ihr Einsatz als Fraktionsmitarbeiterin lasse sich mit seiner Tätigkeit als Fraktionsvorsitzender hervorragend koordinieren. Die momentane Vergütung sei allerdings ein Hohn. Herr Troschke mahnt des Weiteren die Beantwortung seiner vorherigen Fragen zu einzelnen Formulierungen des neuen Richtlinienentwurfes an. Er verwahre sich gegen weitere persönliche Unterstellungen. Im Übrigen sei es sehr verwunderlich, dass den großen Fraktionen erst jetzt auffalle, dass sie mit den bisherigen Zuwendungen nicht auskommen könnten. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2007/2008 sei davon keine Rede gewesen. Demokratie habe schon immer Geld gekostet. Dies heiße aber noch lange nicht, dass man sich unmäßig auf Kosten der Bevölkerung bzw. der Steuerzahler bereichern sollte. Dies sei ein Schlag ins Gesicht der Wählerinnen und Wähler, die sich hoffentlich durch die herbeigezogenen Argumente der CDU- und SPD-Fraktion nicht hinters Licht führen lassen. Die Wählerinnen und Wähler würden über das Verhalten der CDU- und SPD-Fraktion informiert und werden sich hoffentlich beim nächsten Urnengang erinnern. Kreistagsmitglied Hergarten (SPD) gibt eine persönliche Erklärung dahingehend ab, dass er das erste Mal in seiner über 20jährigen Tätigkeit als Kreistagsmitglied den Antrag seiner Fraktion nicht unterstützen könne und werde. Gründe der Sparsamkeit, der freiwilligen Haushaltssicherung, wie im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2007/2008 erklärt, das Ergebnis der durchgeführten Aufgabenkritik, der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt u. a. m. seien ausschlaggebend für ihn, den Antrag der CDU- und SPD-Fraktion nicht zu unterstützen. Die durch diesen Antrag verursachten Mehrkosten seien nicht tragbar und passten nicht in die Zeit. Kreistagsmitglied Hans Schmitz (SPD) appelliert an die anderen Fraktionen, sich mit dem Antrag der CDU- und SPD-Fraktion wahrhaftiger auseinander zu setzen. Die Verteilung der Zuschüsse nach den bisher gültigen Zuwendungsrichtlinien auf die kleineren Fraktionen entspreche den Tatsachen, wie sie vorher durch Herrn Reidt vorgetragen worden seien. Die neuen Zuschussrichtlinien seien insgesamt gesehen als zumutbar zu bezeichnen und bäten keine Grundlage, in der heutigen Sitzung des Kreistages eine Schlammschlacht zu veranstalten. Landrat Rosenke unterbricht kurz die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und teilt mit, dass - wie am Anfang der Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt bekanntgegeben wurde - das Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) wegen unmittelbarer Befangenheit (Geschäftsführer der CDUKreistagsfraktion) an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehme und den Sitzungssaal verlassen habe. Er gibt zu bedenken, dass das Kreistagsmitglied Troschke (UWV) unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 28 KrO i. V. m. § 31 GO mittelbar befangen sein könnte (Beschäftigung der Ehefrau als Mitarbeiterin der Fraktion) und dass er daher an der weiteren Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen sollte. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke teilt mit, dass er die vorherige Feststellung des Landrates zur Kenntnis nehme und an der weiteren Beratung und der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen werde. Herr Troschke verlässt den Sitzungssaal. Die Kreistagsmitglieder Uwe Schmitz (SPD) und Forsbeck (FDP) argumentieren für und wider die Annahme des Antrages. Herr Forsbeck befürchtet vor allen Dingen eine verheerende Außenwirkung und einen erheblichen Ansehensverlust des Kreistages. Unter Hinweis auf § 19 der Geschäftsordnung beantragt Kreistagsmitglied Hauptmann (SPD), die Aussprache zu beenden. Der Vorsitzende stellt diesen Geschäftsordnungsantrag zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür Sodann beantragt FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff namentliche Abstimmung über den Antrag 112/2007. CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt beantragt geheime Abstimmung über den Antrag 112/2007. Unter Hinweis auf § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung stellt der Vorsitzende fest, dass der Antrag auf geheime Abstimmung Vorrang gegenüber dem Antrag auf namentliche Abstimmung hat. Zur Durchführung der geheimen Abstimmung benennen die Fraktionen folgende Stimmzähler/innen: CDU: SPD: FDP: UWV B 90/Grüne: Dr. Dieter Pesch Norbert Häger Peter Rauw Wulf-Dietrich Simon Angela Kalnins Der Vorsitzende stellt fest, dass die benannten Kreistagsmitglieder zu Stimmzählern/innen für die nun folgende Abstimmung bestellt sind. Zur Stimmabgabe werden vorbereitete Stimmzettel ausgegeben. Sodann eröffnet der Vorsitzende die Abstimmung und ruft die Kreistagsmitglieder fraktionsweise in alphabetischer Reihenfolge zur Stimmabgabe auf. Nach Abschluss der Abstimmung und Auszählung durch die vorher benannten Stimmzähler/innen gibt der Vorsitzende das Abstimmungsergebnis wie folgt bekannt: Ausgeteilte Stimmzettel/ stimmberechtigte Kreistagsmitglieder einschl. Landrat: Abgegebene Stimmzettel: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: 45 45 29 14 2 Landrat Rosenke stellt fest, dass damit der Antrag 112/2007 angenommen ist. Die nunmehr beschlossene Fassung der Zuwendungsrichtlinien ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.