Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
66 kB
Datum
12.09.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 15. Sitzung des Kreistages am 12.09.2007 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 9
Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD auf Änderung der
Richtlinien über die Gewährung von Kreiszuschüssen zu den A 112/2007
Kosten der Geschäftsführung der Kreistagsfraktionen des
Kreises Euskirchen
Landrat Rosenke teilt mit, dass das Kreistagsmitglied
Kolvenbach (CDU) wegen Befangenheit an der Beratung und
Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht
teilnehmen werde. Herr Kolvenbach verlässt den Sitzungssaal.
CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt begründet die Notwendigkeit
des zur Beschlussfassung anstehenden gemeinsamen
Antrages der CDU- und SPD-Fraktion unter anderem damit,
dass seit 1985 keine Erhöhung der Kreiszuschüsse zu den
Kosten der Geschäftsführung der Kreistagsfraktionen
stattgefunden habe. Die Kosten müssten den Realitäten
angepasst werden. Den Fraktionen müssten ausreichende
Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden, um die
politische Arbeit erfolgreich und vernünftig durchführen zu
können. Alles in allem handele es sich um eine maßvolle
Erhöhung der Zuwendungen. Dies äußere sich insbesondere in
der Änderung der Personalkostenzuschüsse in Abhängigkeit
von der jeweiligen Fraktionsstärke. Entgegen den bisherigen
Presseverlautbarungen sei durch die neue Staffelung der
Personalkostenzuschüsse auch sichergestellt, dass den
kleineren Fraktionen keine Nachteile entstünden. Dies
ermögliche allen Fraktionen, den Besitzstand ihrer
Fraktionsmitarbeiter/innen zu wahren.
Unabhängig davon habe eine Berechnung der bisher gültigen
Zuwendungsrichtlinien ergeben, dass die Zuwendungen an die
kleineren Fraktionen je Kreistagsmitglied wesentlich höher
waren, als an die fraktionsstärkeren Kreistagsfraktionen.
Trotzdem hätten sich die CDU- und SPD-Fraktion bemüht, mit
der Vorlage der abgeänderten Richtlinien mit den anderen
Fraktionen fair umzugehen, wobei es auch durchaus denkbar
gewesen wäre, andere Berechnungsgrundlagen zugrunde zu
legen (z. B. Pro-Kopf-Pauschale, Berücksichtigung des
Wahlergebnisses). Von einer Bereicherung der großen
Fraktionen zu Lasten der kleinen Fraktionen könne auf keinen
Fall die Rede sein. Anders lautende Behauptungen, wie sie
teilweise der örtlichen Presse zu entnehmen waren, seien unfair
und als pharisäerhaft zu bezeichnen.
FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff spricht sich gegen eine
Erhöhung der Fraktionszuwendungen aus. Er verweist auf die
Haushaltsberatungen für die Jahre 2007 und 2008, in denen
sich der Kreistag freiwillig der Haushaltssicherung mit einem
entsprechenden Konzept verschrieben habe. Wenn der
Kreistag nunmehr die Zuwendungsrichtlinien für die Fraktionen,
bei denen es sich um freiwillige Ausgaben handelt und deren
Finanzierung nur über die Kreisumlage möglich ist, erhöhe,
verstoße der Kreistag als erster gegen diese freiwilligen, sich
selbst auferlegten haushaltsrechtlichen Beschränkungen. Nicht
vergessen werden sollte in diesem Zusammenhang der Bericht
der Gemeindeprüfungsanstalt, wonach die Kosten der
politischen Gremien im Kreis Euskirchen im Vergleich mit den
anderen Kreisen in Nordrhein-Westfalen einen Spitzenplatz
einnehmen.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke nimmt in seiner
Stellungnahme Bezug auf die Ausführungen des CDUFraktionsvorsitzenden. Er könne die Angaben und die Gründe,
die die CDU- und SPD-Fraktion zur Erhöhung der
Fraktionszuwendungen veranlasse, teilweise nicht
nachvollziehen und den Antrag insgesamt nicht befürworten.
Gar nicht nachvollziehbar sei seiner Fraktion, wie die CDU- und
SPD-Fraktionen ermittelt haben, dass die kleineren Fraktionen
bisher wesentlich höhere Zuschüsse erhalten hätten. Des
Weiteren ergäben sich für die UWV-Fraktion Rückfragen zur
Berechnung des tatsächlichen Entgeltes für
Fraktionsmitarbeiter/innen (siehe § 4 Abs. 3 des
Richtlinienentwurfs) und zur jährlichen pauschalen Anpassung
(siehe § 5 Abs. 4 des Richtlinienentwurfs). Weiterhin müsste
auch geklärt und präzisiert werden, ob z. B. eine oder zwei
Personen bei Fraktionen mit einer Mitgliederstärke von mehr als
18 Personen eingestellt werden können oder müssen und wer
die Mindesteinstufung bei den jeweiligen Entgeltgruppen
vornimmt bzw. wer darüber entscheidet. Bevor also weiterhin
über diesen Richtlinienentwurf beraten und entschieden wird,
sollten diese Einzelfragen erst noch erörtert werden.
Auch Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke mahnt weitere
notwendige Erörterungen vor einer Beschlussfassung an. Die
bisherigen Zuwendungen an die Fraktionen basierten auf einer
nachvollziehbaren, vernünftigen und ausreichenden Basis. Die
nunmehr von der CDU- und SPD-Fraktion vorgeschagenen
Kostenerhöhungen, insbesondere für das notwendige
Fraktionspersonal, seien nicht zu begründen. Bliebe es bei dem
jetzigen Antrag, würden sich die Personalkostenzuwendungen
an die CDU-Fraktion um ca. 40 %, die Zuwendungen an die
SPD-Fraktion um ca. 70 % erhöhen, die kleineren Fraktionen
würden aber ca. 13 % weniger Zuschuss erhalten. Wie die
erheblichen Kostensteigerungen finanziert werden sollen, sei
der Fraktion B 90/Grüne unklar. Deckungsvorschläge (z. B.
Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen) seien dem Antrag
der CDU- und SPD-Fraktion nicht zu entnehmen.
Nach Auffassung der Fraktion B 90/Grüne sei der
Erhöhungsantag in der Form nicht gerechtfertigt, vor allen
Dingen, was die Zuschüsse zu den Personalkosten betreffe.
Über eine maßvolle Erhöhung des Grundbedarfs, des
konkreten Bedarfs und der Telefonkosten pp. könne durchaus
nachgedacht werden. Die in der bisherigen Diskussion
genannten Vergleichsdaten der einzelnen Fraktionen
untereinander seien aus der Sicht der Fraktion B 90/Grüne nicht
nachvollziehbar, zumal überhaupt nicht feststehe, auf welcher
Basis die Berechnungen erfolgt seien. Richtiger wäre es,
Vergleichszahlen auf der Basis der Verwendungsnachweise zu
erstellen. Die CDU- und SPD-Fraktion habe bei dem nunmehr
vorliegenden Richtlinienentwurf den Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit, der für alle Fraktionen gelte, nicht beachtet.
Des Weiteren sei offensichtlich außer Acht gelassen worden,
dass sich die kleineren Fraktionen bei der Wahrnehmung ihrer
politischen Aufgaben vielfach ihrer sachkundigen Bürger/innen
bedienen müssten.
Zusammenfassend betrachte die Fraktion B 90/Grüne das
Antragsbegehren als nicht nachvollziehbar und falsch.
Persönliche Vorteile seien keine strategische Antwort und
ersetzten keine politischen Ideen. Bei der SPD-Fraktion habe
dies wohl Tradition. Die beabsichtigte Finanzierung der
Erhöhung der Fraktionszuwendungen über die Kreisumlage sei
unseriös. Der Geschäftskostenzuschuss sei bisher nicht üppig
gewesen, aber ausreichend; er erforderte Disziplin bei den
Ausgaben und dies sei gut so gewesen. Die Berechnung der
Kosten pro Kopf seitens der CDU- und SPD-Fraktionen sei
nichts weiter als ein statistischer Taschenspielertrick. Das
Gleichheitsprinzip werde bei der neuen Berechnung der
Fraktionszuwendungen verletzt.
SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz nimmt in seiner
Stellungnahme Bezug auf die vorherigen Ausführungen der
Fraktionsvorsitzenden der FDP, der UWV und der Fraktion
B 90/Grüne. Er weist die pauschalen Behauptungen hinsichtlich
angeblicher unverhältnismäßig hoher Kostenerhöhungen, vor
allem zugunsten der beiden großen Fraktionen und zu Lasten
der kleinen Fraktionen, entschieden zurück. Die bisherigen
Diskussionsbeiträge der anderen Fraktionen ließen die
Vermutung aufkommen, dass dort ein gewisser Neidfaktor
vorherrschend sei. Das nunmehr von einzelnen
Fraktionsvorsitzenden angemahnte Gespräch sei zu einem
früheren Zeitpunkt von den gleichen Personen nicht
wahrgenommen bzw. abgelehnt worden, obwohl es von der
CDU- und SPD-Fraktion vorgeschlagen worden sei. Wären die
zwei großen Fraktionen auf die Vorschläge der kleinen
Fraktionen eingegangen, wäre wohl heute alles in Ordnung. In
der bisherigen Diskussion seien nach seiner Auffassung
unnötige persönliche Fronten aufgebaut worden, wobei von
einer sachlichen Diskussion nicht die Rede sein könne.
Zu den Bemerkungen des UWV-Fraktionsvorsitzenden
Troschke hinsichtlich der beabsichtigten jährlichen Anpassung
der Zuwendungen in Höhe der Steigerungsrate des
Lebenshaltungskostenindexes (siehe § 5 Abs. 4 des
Richtlinienentwurfs) und dem seines Erachtens nach in dem
Diskussionsbeitrag versteckten Vorwurf der persönlichen
Bereicherung von Kreistagsmitgliedern weist er darauf hin, dass
dies eine Unverschämtheit sei. Der UWV-Fraktionsvorsitzende
sollte bitte bedenken, dass seine Ehefrau als Mitarbeiterin bei
der Fraktion angestellt sei und das dieser Vorwurf auf ihn
zurückfallen könne.
Zu den Hinweisen des FDP-Fraktionsvorsitzenden Reiff sei zu
bemerken, dass der Vergleich mit den Feststellungen des
Berichtes der Gemeindeprüfungsanstalt hinsichtlich der auf
Landesebene höchsten Kosten der politischen Gremien im
Kreis Euskirchen seines Wissens falsch sei. Nach seinem
Kenntnisstand seien die Kosten in den Kreisen Düren und
Rhein-Sieg-Kreis höher. Die vergleichbaren Zuwendungen für
fraktionseigenes Personal seien in anderen Kreisen erheblich
höher. Dort werde für einen Geschäftsführer BAT I (heute
Entgeltgruppe 14/15 TVöD) angesetzt; den Fraktionen werden
teilweise zusätzlich Sekretärinnen zur Verfügung gestellt und im
Übrigen sei die Nutzung von diensteigenen Kraftfahrzeuge der
Kreise möglich und heute üblich.
Gerade die FDP-Fraktion sollte sich hier und heute weiterer
Kritik enthalten, da ihr Verhalten in der Vergangenheit - und
auch jetzt auf Landesebene - den Maßhalteappellen in der
heutigen Sitzung widerspreche.
Zusammenfassend sprächen für den Antrag der CDU- und
SPD-Fraktion ausschließlich sachliche Gründe. Von einer
unverhältnismäßig hohen Kostensteigerung könne in keinem
Fall die Rede sein, wobei Herr Schmitz hier inhaltlich Bezug auf
die vorherigen Ausführungen des CDU-Fraktionsvorsitzenden
Reidt nimmt. Das Verhalten und das Verfahren der kleineren
Fraktionen sei als unredlich zu bezeichnen.
Abschließend weist SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz
darauf hin, dass seine Fraktion dem Antrag mit Ausnahme
eines Fraktionsmitgliedes zustimmen werde. Dieses
Fraktionsmitglied werde aus Gewissensgründen dem Antrag
seine Zustimmung verweigern.
Kreistagsmitglied Simon (UWV) beklagt das Niveau der
vorhergehenden Diskussionsbeiträge, wobei sich ihm der
Eindruck aufdränge, dass es sich hier bereits um
Wahlkampfreden handele. Es könne keine Rede davon sein,
dass nur die kleineren Fraktionen bei der Neufestsetzung der
Fraktionszuwendungen als Verlierer dastünden. Wenn
überhaupt, könne nur die Bevölkerung als Verlierer dastehen.
Die CDU- und SPD-Fraktion machten sich den Kreis und die
Bevölkerung darin zur Beute. Die Behauptung dieser
Fraktionen, die Erhöhung der Zuwendungen für die
Personalkosten diene vor allem der Einstellung qualifizierteren
Fraktionspersonals sei eine vorgeschobene Schutzbehauptung.
Zusammenfassend appelliert Herr Simon an die CDU- und
SPD-Fraktion, es bei der jetzigen Regelung der
Zuwendungsrichtlinien zu belassen. Dieser Antrag sei ein
falsches Signal zur falschen Zeit. Die Mehrkosten und die
Finanzierung über die Kreisumlage seien nicht zu rechtfertigen.
Zu den Äußerungen des SPD-Fraktionsvorsitzenden in
Richtung FDP-Fraktion bemerkt FDP-Fraktionsvorsitzender
Reiff, dass die vorgebrachten Vergleiche seitens der CDU- und
SPD-Fraktion mit anderen Kreisen und sogar mit dem Land
nicht nachvollziehbar und in keinem Fall nachahmenswert
seien. Der Bericht des Gemeindeprüfungsamtes hinsichtlich der
tatsächlichen Kosten der politischen Arbeit im Kreis Euskirchen
spreche für sich selbst. Die haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen des Kreises Euskirchen gäben für derartige
ungezügelte freiwillige Ausgaben keinen Raum.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke nimmt auf die
Bemerkungen des SPD-Fraktionsvorsitzenden Bezug und
erläutert, dass die Beschäftigung seiner Ehefrau als
Fraktionsmitarbeiterin durch den Ausfall des vorherigen
Fraktionsmitarbeiters unabweisbar gewesen und auch weiterhin
notwendig sei. Ihr Einsatz als Fraktionsmitarbeiterin lasse sich
mit seiner Tätigkeit als Fraktionsvorsitzender hervorragend
koordinieren. Die momentane Vergütung sei allerdings ein
Hohn.
Herr Troschke mahnt des Weiteren die Beantwortung seiner
vorherigen Fragen zu einzelnen Formulierungen des neuen
Richtlinienentwurfes an. Er verwahre sich gegen weitere
persönliche Unterstellungen. Im Übrigen sei es sehr
verwunderlich, dass den großen Fraktionen erst jetzt auffalle,
dass sie mit den bisherigen Zuwendungen nicht auskommen
könnten. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2007/2008
sei davon keine Rede gewesen. Demokratie habe schon immer
Geld gekostet. Dies heiße aber noch lange nicht, dass man sich
unmäßig auf Kosten der Bevölkerung bzw. der Steuerzahler
bereichern sollte. Dies sei ein Schlag ins Gesicht der
Wählerinnen und Wähler, die sich hoffentlich durch die
herbeigezogenen Argumente der CDU- und SPD-Fraktion nicht
hinters Licht führen lassen. Die Wählerinnen und Wähler
würden über das Verhalten der CDU- und SPD-Fraktion
informiert und werden sich hoffentlich beim nächsten
Urnengang erinnern.
Kreistagsmitglied Hergarten (SPD) gibt eine persönliche
Erklärung dahingehend ab, dass er das erste Mal in seiner über
20jährigen Tätigkeit als Kreistagsmitglied den Antrag seiner
Fraktion nicht unterstützen könne und werde. Gründe der
Sparsamkeit, der freiwilligen Haushaltssicherung, wie im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2007/2008 erklärt, das
Ergebnis der durchgeführten Aufgabenkritik, der Bericht der
Gemeindeprüfungsanstalt u. a. m. seien ausschlaggebend für
ihn, den Antrag der CDU- und SPD-Fraktion nicht zu
unterstützen. Die durch diesen Antrag verursachten Mehrkosten
seien nicht tragbar und passten nicht in die Zeit.
Kreistagsmitglied Hans Schmitz (SPD) appelliert an die anderen
Fraktionen, sich mit dem Antrag der CDU- und SPD-Fraktion
wahrhaftiger auseinander zu setzen. Die Verteilung der
Zuschüsse nach den bisher gültigen Zuwendungsrichtlinien auf
die kleineren Fraktionen entspreche den Tatsachen, wie sie
vorher durch Herrn Reidt vorgetragen worden seien. Die neuen
Zuschussrichtlinien seien insgesamt gesehen als zumutbar zu
bezeichnen und bäten keine Grundlage, in der heutigen Sitzung
des Kreistages eine Schlammschlacht zu veranstalten.
Landrat Rosenke unterbricht kurz die Aussprache zu diesem
Tagesordnungspunkt und teilt mit, dass - wie am Anfang der
Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt bekanntgegeben
wurde - das Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) wegen
unmittelbarer Befangenheit (Geschäftsführer der CDUKreistagsfraktion) an der Beratung und Beschlussfassung zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehme und den
Sitzungssaal verlassen habe.
Er gibt zu bedenken, dass das Kreistagsmitglied Troschke
(UWV) unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 28 KrO
i. V. m. § 31 GO mittelbar befangen sein könnte (Beschäftigung
der Ehefrau als Mitarbeiterin der Fraktion) und dass er daher an
der weiteren Beratung und Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen sollte.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke teilt mit, dass er die
vorherige Feststellung des Landrates zur Kenntnis nehme und
an der weiteren Beratung und der Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen werde. Herr Troschke
verlässt den Sitzungssaal.
Die Kreistagsmitglieder Uwe Schmitz (SPD) und Forsbeck
(FDP) argumentieren für und wider die Annahme des Antrages.
Herr Forsbeck befürchtet vor allen Dingen eine verheerende
Außenwirkung und einen erheblichen Ansehensverlust des
Kreistages.
Unter Hinweis auf § 19 der Geschäftsordnung beantragt
Kreistagsmitglied Hauptmann (SPD), die Aussprache zu
beenden.
Der Vorsitzende stellt diesen Geschäftsordnungsantrag zur
Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
Sodann beantragt FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff namentliche
Abstimmung über den Antrag 112/2007.
CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt beantragt geheime
Abstimmung über den Antrag 112/2007.
Unter Hinweis auf § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung stellt der
Vorsitzende fest, dass der Antrag auf geheime Abstimmung
Vorrang gegenüber dem Antrag auf namentliche Abstimmung
hat.
Zur Durchführung der geheimen Abstimmung benennen die
Fraktionen folgende Stimmzähler/innen:
CDU:
SPD:
FDP:
UWV
B 90/Grüne:
Dr. Dieter Pesch
Norbert Häger
Peter Rauw
Wulf-Dietrich Simon
Angela Kalnins
Der Vorsitzende stellt fest, dass die benannten
Kreistagsmitglieder zu Stimmzählern/innen für die nun folgende
Abstimmung bestellt sind.
Zur Stimmabgabe werden vorbereitete Stimmzettel
ausgegeben.
Sodann eröffnet der Vorsitzende die Abstimmung und ruft die
Kreistagsmitglieder fraktionsweise in alphabetischer
Reihenfolge zur Stimmabgabe auf.
Nach Abschluss der Abstimmung und Auszählung durch die
vorher benannten Stimmzähler/innen gibt der Vorsitzende das
Abstimmungsergebnis wie folgt bekannt:
Ausgeteilte Stimmzettel/
stimmberechtigte Kreistagsmitglieder
einschl. Landrat:
Abgegebene Stimmzettel:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
45
45
29
14
2
Landrat Rosenke stellt fest, dass damit der Antrag 112/2007
angenommen ist.
Die nunmehr beschlossene Fassung der Zuwendungsrichtlinien
ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.