Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Datum
25.04.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 13. Sitzung des Kreistages am 25.04.2007 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3
Resolution, § 107 Gemeindeordnung
hier: Antrag der SPD
Landrat Rosenke verweist auf die Beratungen in der Sitzung
des Kreisausschusses vom 27.03.2007 (siehe Z 1/R 5/2007)
und den zwischenzeitlich erarbeiteten interfraktionellen
Resolutionsentwurf in Form der Z 2/R 5/2007, der allen
Kreistagsmitgliedern zur Beratung und Beschlussfassung
vorliegt.
In der nun folgenden Aussprache werden im Wesentlichen
wiederum die Argumente für und gegen eine Resolution zur
Änderung des § 107 GO ausgetauscht, die auch schon in der
Sitzung des Kreisausschusses ausführlich vorgetragen und
erörtert wurden.
Die Gegner einer Resolution halten eine Änderung des § 107
GO, also die Gesetzesinitiative der Landesregierung, für
notwendig und weisen darauf hin, dass bestehende kommunale
Unternehmen Bestandsschutz - und zwar auf Dauer - genießen.
Neugründungen ohne dringenden öffentlichen Bedarf sollten
zukünftig unterbunden werden (Motto "Privat vor Staat").
Diese Gesetzesinitiative sei im Übrigen in der
Koalitionsvereinbarung der die Landesregierung tragenden
Parteien CDU und FDP verankert. Alle Landesparteigremien
sowie die Fraktionen der CDU und FDP im Landtag hätten
dieser Koalitionsvereinbarung zugestimmt.
Die Befürworter einer Resolution sehen trotz aller gegenteiligen
Beteuerungen der Landesregierung die Gefahr, dass durch die
vorgesehenen Eingriffe in die Zulässigkeit der wirtschaftlichen
Betätigung der Kreise, Städte und Gemeinden kommunale
Unternehmen, die zur Daseinsvorsorge der Bürger/innen
notwendig sind, auf Dauer in ihrem Bestand gefährdet würden.
Diese Befürchtungen auf kommunaler Ebene berührten nicht
den Bestand einer Koalitionsvereinbarung auf Landesebene. Es
müsse doch weiterhin möglich sein, politische Differenzen und
Auffassungen unterschiedlichster Art, wie sie zum Beispiel auch
in der Sozialpolitik und in der Abfallentsorgungspolitik
bestünden, bei geplanten gesetzlichen Änderungen einbringen
zu können, ohne gleich den Bestand einer Koalitionsregierung
zu gefährden.
Im Übrigen sei es noch nicht zu spät, die Resolution in das
laufende Gesetzgebungsverfahren einfließen zu lassen. Der
Gesetzentwurf zur Änderung des § 107 GO (und anderer
R 5/2007
gesetzlicher Bestimmungen der Gemeindeordnung) sei
eingebracht; zurzeit finden die Anhörungen in den Ausschüssen
des Landtages statt.
Nach der Aussprache stellt Landrat Rosenke die Resolution in
der Fassung der Z 2/R 5/2007 zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei Gegenstimmen der
FDP- und UWV-Fraktion
sowie 1 Enthaltung
Die endgültige Fassung der Resolution ist dieser Niederschrift
als Anlage 1 beigefügt.