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Beschlusstext (Resolution, § 107 Gemeindeordnung hier: Antrag der SPD)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Datum
25.04.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Resolution, § 107 Gemeindeordnung
hier: Antrag der SPD) Beschlusstext (Resolution, § 107 Gemeindeordnung
hier: Antrag der SPD)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 13. Sitzung des Kreistages am 25.04.2007 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 3 Resolution, § 107 Gemeindeordnung hier: Antrag der SPD Landrat Rosenke verweist auf die Beratungen in der Sitzung des Kreisausschusses vom 27.03.2007 (siehe Z 1/R 5/2007) und den zwischenzeitlich erarbeiteten interfraktionellen Resolutionsentwurf in Form der Z 2/R 5/2007, der allen Kreistagsmitgliedern zur Beratung und Beschlussfassung vorliegt. In der nun folgenden Aussprache werden im Wesentlichen wiederum die Argumente für und gegen eine Resolution zur Änderung des § 107 GO ausgetauscht, die auch schon in der Sitzung des Kreisausschusses ausführlich vorgetragen und erörtert wurden. Die Gegner einer Resolution halten eine Änderung des § 107 GO, also die Gesetzesinitiative der Landesregierung, für notwendig und weisen darauf hin, dass bestehende kommunale Unternehmen Bestandsschutz - und zwar auf Dauer - genießen. Neugründungen ohne dringenden öffentlichen Bedarf sollten zukünftig unterbunden werden (Motto "Privat vor Staat"). Diese Gesetzesinitiative sei im Übrigen in der Koalitionsvereinbarung der die Landesregierung tragenden Parteien CDU und FDP verankert. Alle Landesparteigremien sowie die Fraktionen der CDU und FDP im Landtag hätten dieser Koalitionsvereinbarung zugestimmt. Die Befürworter einer Resolution sehen trotz aller gegenteiligen Beteuerungen der Landesregierung die Gefahr, dass durch die vorgesehenen Eingriffe in die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung der Kreise, Städte und Gemeinden kommunale Unternehmen, die zur Daseinsvorsorge der Bürger/innen notwendig sind, auf Dauer in ihrem Bestand gefährdet würden. Diese Befürchtungen auf kommunaler Ebene berührten nicht den Bestand einer Koalitionsvereinbarung auf Landesebene. Es müsse doch weiterhin möglich sein, politische Differenzen und Auffassungen unterschiedlichster Art, wie sie zum Beispiel auch in der Sozialpolitik und in der Abfallentsorgungspolitik bestünden, bei geplanten gesetzlichen Änderungen einbringen zu können, ohne gleich den Bestand einer Koalitionsregierung zu gefährden. Im Übrigen sei es noch nicht zu spät, die Resolution in das laufende Gesetzgebungsverfahren einfließen zu lassen. Der Gesetzentwurf zur Änderung des § 107 GO (und anderer R 5/2007 gesetzlicher Bestimmungen der Gemeindeordnung) sei eingebracht; zurzeit finden die Anhörungen in den Ausschüssen des Landtages statt. Nach der Aussprache stellt Landrat Rosenke die Resolution in der Fassung der Z 2/R 5/2007 zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei Gegenstimmen der FDP- und UWV-Fraktion sowie 1 Enthaltung Die endgültige Fassung der Resolution ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.