Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Gewerbegebiet Kall 3 an der L 206 Richtung Scheven)

Daten

Kommune
Kall
Größe
63 kB
Datum
13.09.2011
Erstellt
02.09.11, 18:23
Aktualisiert
05.09.11, 18:18
Allgemeine Vorlage (Gewerbegebiet Kall 3 an der L 206 Richtung Scheven) Allgemeine Vorlage (Gewerbegebiet Kall 3 an der L 206 Richtung Scheven)

öffnen download melden Dateigröße: 63 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 143/2011 13.09.2011 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7 Gewerbegebiet Kall 3 an der L 206 Richtung Scheven Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, für eine Teilfläche der im Regionalplan ausgewiesenen GIBFläche an der L 206 Richtung Scheven eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln zu stellen. Sachdarstellung: Im rechtkräftigen Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, wurden im Gebiet der Gemeinde Kall zwei neue Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) ausgewiesen. Die an der L 105 gelegene Fläche ist als GIB Kall/Schleiden interkommunal von der Gemeinde Kall und der Stadt Schleiden zu planen und umzusetzen. Die östliche GIBFläche (an der L 206 Richtung Scheven gelegen) soll nicht interkommunal geplant werden. Im Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurden die GIB-Flächen bereits in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln als Gewerbeflächen dargestellt. Die östliche Gewerbefläche ist aus dem beigefügten Auszug aus dem Vorentwurf des FNP (Anlage 1) zu entnehmen. Um den Gewerbestandort Kall weiterhin attraktiv zu halten, ist es dringend erforderlich, eine Erweiterungsfläche kurzfristig planerisch umzusetzen. Zurzeit verfügt die Gemeinde noch über ca. 1,5 ha freie Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Kall 2. Die Verwaltung schlägt somit vor, zunächst für eine ca. 4,0 ha große Teilfläche des GIB an der L 206 (westlich des Eisenbahntunnels) das Planungsrecht zu schaffen (siehe Anlage 1). Wegen der bereits vorhandenen Erschließungsanlagen (Gemeindeverbindungsstraße Richtung Scheven) wäre die verkehrsmäßige Erschließung dieses Teilstückes schnell und unkompliziert umzusetzen. Die Problematik der Entwässerung wird im Rahmen der Kanalplanung untersucht. Vorlagen-Nr. 143/2011 Seite 2 Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Erschließung des Gebietes durch die vorhandene Gasfernleitung bzw. das vorwiegend östlich des Bahntunnels gelegene Bodendenkmal „Römische Wasserleitung“ (Anlage 2) beeinträchtigt wird. Die Gemeinde Kall ist nicht Eigentümerin der vorgeschlagenen Teilfläche, so dass zudem Grundstücksverhandlungen mit dem Eigentümer zu führen sind.