Daten
Kommune
Kall
Größe
63 kB
Datum
13.09.2011
Erstellt
02.09.11, 18:23
Aktualisiert
05.09.11, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
143/2011
13.09.2011
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 7
Gewerbegebiet Kall 3 an der L 206 Richtung Scheven
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, für eine Teilfläche der im Regionalplan ausgewiesenen GIBFläche an der L 206 Richtung Scheven eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG)
bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.
Sachdarstellung:
Im rechtkräftigen Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen,
wurden im Gebiet der Gemeinde Kall zwei neue Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche
(GIB) ausgewiesen. Die an der L 105 gelegene Fläche ist als GIB Kall/Schleiden interkommunal
von der Gemeinde Kall und der Stadt Schleiden zu planen und umzusetzen. Die östliche GIBFläche (an der L 206 Richtung Scheven gelegen) soll nicht interkommunal geplant werden. Im
Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurden die GIB-Flächen bereits in
Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln als Gewerbeflächen dargestellt. Die östliche Gewerbefläche ist aus dem beigefügten Auszug aus dem Vorentwurf des FNP (Anlage 1) zu entnehmen.
Um den Gewerbestandort Kall weiterhin attraktiv zu halten, ist es dringend erforderlich, eine Erweiterungsfläche kurzfristig planerisch umzusetzen. Zurzeit verfügt die Gemeinde noch über ca.
1,5 ha freie Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Kall 2.
Die Verwaltung schlägt somit vor, zunächst für eine ca. 4,0 ha große Teilfläche des GIB an der
L 206 (westlich des Eisenbahntunnels) das Planungsrecht zu schaffen (siehe Anlage 1). Wegen
der bereits vorhandenen Erschließungsanlagen (Gemeindeverbindungsstraße Richtung Scheven) wäre die verkehrsmäßige Erschließung dieses Teilstückes schnell und unkompliziert umzusetzen. Die Problematik der Entwässerung wird im Rahmen der Kanalplanung untersucht.
Vorlagen-Nr. 143/2011
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Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Erschließung des Gebietes durch die vorhandene
Gasfernleitung bzw. das vorwiegend östlich des Bahntunnels gelegene Bodendenkmal „Römische Wasserleitung“ (Anlage 2) beeinträchtigt wird.
Die Gemeinde Kall ist nicht Eigentümerin der vorgeschlagenen Teilfläche, so dass zudem
Grundstücksverhandlungen mit dem Eigentümer zu führen sind.