Daten
Kommune
Kall
Größe
68 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
16.09.11, 18:31
Aktualisiert
16.09.11, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
152/2011
27.09.2011
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich II
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
öffentliche Sitzung
Herr Krause
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
X
Mittel verfügbar bei PSK 020122001
5281130
11.500
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Sachbearbeiter
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 3
Abschluss eines Fund- und Verwahrtierkostenvertrages mit der Tierheimbetriebsgesellschaft Kall
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, mit der Tierheimbetriebsgesellschaft Kall den beiliegenden Fund- und Verwahrtierkostenvertrag abzuschließen.
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 25.08.2011 reicht die Tierheimbetriebsgesellschaft Kall einen mit der Gemeinde
redaktionell abgestimmten Entwurf des sog. „Fund- und Verwahrtierkostenvertrag“ ein. Der Entwurf ist in Kopie dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Im Wesentlichen regelt der Vertrag folgende Punkte:
Entgeltzahlung:
a. Pauschal 0,50 EUR pro Einwohner zzgl. MwSt.
b. Nettotagessätze für die Unterbringung folgender Tiere:
- Hund 4,20 EUR
- Katze 3,00 EUR
- Kleintier 1,50 EUR
jeweils zzgl. MwSt.
Die Tagessätze werden für eine Unterbringung von höchstens 100 Tagen gezahlt. Bei
Überschreiten der 100-Tages-Grenze sind für darüberhinausgehende Kostenerstattungen entsprechende Vermittlungsversuche nachzuweisen.
c. Tierärztliche Versorgung:
65 % des einfachen Satzes der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
d. Kastrationskosten werden separat von der Gemeinde erstattet.
e. Die bei der Vermittlung gezahlten Schutzgebühren werden auf die von der Gemeinde gezahlten Beträge angerechnet.
Vorlagen-Nr. 152/2011
Seite 2
Die Tierheimbetriebsgesellschaft Kall verpflichtet sich im Gegenzug, Fund- und Verwahrtiere aus
dem Gebiet der Gemeinde Kall aufzunehmen, artgerecht unterzubringen und bis zur Weiterleitung zu verwahren.
Die Entscheidung, ob ein Tier als Fundtier aufzunehmen ist, obliegt der Ordnungsbehörde. Verwaltungsintern wird dies über die Einschaltung der Rufbereitschaft sichergestellt.
§ 5 Ziff. 6 des abzuschließenden Vertrages sieht darüberhinaus eine Pauschalierung des zu
zahlenden Betrages vor, sofern eine weitere Kommune einen Fundtiervertrag mit der Tierheimbetriebsgesellschaft abschließt.
Der Vertrag soll rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft treten und gilt grundsätzlich bis zum
31.12.2011. Er verlängert sich um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum
Jahresende gekündigt wird.
Die Verwaltung schlägt vor, den Vertrag abzuschließen und mindestens bis Ende 2012 laufen zu
lassen, um entsprechende Erfahrungen in der Abwicklung, die sich aus dem Vertrag ergibt, zu
sammeln.