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Allgemeine Vorlage (Abschluss eines Fund- und Verwahrtierkostenvertrages mit der Tierheimbetriebsgesellschaft Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
68 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
16.09.11, 18:31
Aktualisiert
16.09.11, 18:31
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 152/2011 27.09.2011 FBL: SB: Federführung: Fachbereich II An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X öffentliche Sitzung Herr Krause Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. X Mittel verfügbar bei PSK 020122001 5281130 11.500 über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Sachbearbeiter Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 3 Abschluss eines Fund- und Verwahrtierkostenvertrages mit der Tierheimbetriebsgesellschaft Kall Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, mit der Tierheimbetriebsgesellschaft Kall den beiliegenden Fund- und Verwahrtierkostenvertrag abzuschließen. Sachdarstellung: Mit Datum vom 25.08.2011 reicht die Tierheimbetriebsgesellschaft Kall einen mit der Gemeinde redaktionell abgestimmten Entwurf des sog. „Fund- und Verwahrtierkostenvertrag“ ein. Der Entwurf ist in Kopie dieser Beschlussvorlage beigefügt. Im Wesentlichen regelt der Vertrag folgende Punkte: Entgeltzahlung: a. Pauschal 0,50 EUR pro Einwohner zzgl. MwSt. b. Nettotagessätze für die Unterbringung folgender Tiere: - Hund 4,20 EUR - Katze 3,00 EUR - Kleintier 1,50 EUR jeweils zzgl. MwSt. Die Tagessätze werden für eine Unterbringung von höchstens 100 Tagen gezahlt. Bei Überschreiten der 100-Tages-Grenze sind für darüberhinausgehende Kostenerstattungen entsprechende Vermittlungsversuche nachzuweisen. c. Tierärztliche Versorgung: 65 % des einfachen Satzes der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) d. Kastrationskosten werden separat von der Gemeinde erstattet. e. Die bei der Vermittlung gezahlten Schutzgebühren werden auf die von der Gemeinde gezahlten Beträge angerechnet. Vorlagen-Nr. 152/2011 Seite 2 Die Tierheimbetriebsgesellschaft Kall verpflichtet sich im Gegenzug, Fund- und Verwahrtiere aus dem Gebiet der Gemeinde Kall aufzunehmen, artgerecht unterzubringen und bis zur Weiterleitung zu verwahren. Die Entscheidung, ob ein Tier als Fundtier aufzunehmen ist, obliegt der Ordnungsbehörde. Verwaltungsintern wird dies über die Einschaltung der Rufbereitschaft sichergestellt. § 5 Ziff. 6 des abzuschließenden Vertrages sieht darüberhinaus eine Pauschalierung des zu zahlenden Betrages vor, sofern eine weitere Kommune einen Fundtiervertrag mit der Tierheimbetriebsgesellschaft abschließt. Der Vertrag soll rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft treten und gilt grundsätzlich bis zum 31.12.2011. Er verlängert sich um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt wird. Die Verwaltung schlägt vor, den Vertrag abzuschließen und mindestens bis Ende 2012 laufen zu lassen, um entsprechende Erfahrungen in der Abwicklung, die sich aus dem Vertrag ergibt, zu sammeln.