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Beschlusstext (Projektentwicklung Wohngebiet Eichholz Beschluss der städtebaulichen Rahmenplanung Wohngebiet Eichholz)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
51 kB
Datum
17.04.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Beschlusstext (Projektentwicklung Wohngebiet Eichholz
Beschluss der städtebaulichen Rahmenplanung Wohngebiet Eichholz)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 26.05.2008 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 28. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz vom Donnerstag, den 17.04.2008 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 4. Projektentwicklung Wohngebiet Eichholz Beschluss der städtebaulichen Rahmenplanung Wohngebiet Eichholz Vorlagennummer: 68/2008 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz beschließt die städtebauliche Rahmenplanung Wohngebiet Eichholz in der vorliegenden Fassung, mit den bei der Sitzung des Fachausschusses am 27.02.2008 und in der heutigen Sitzung vorgetragenen Anregungen der Fraktionen, als Grundlage der Bauleitplanung und weiteren Projektentwicklung. Folgende Anregungen aus der heutigen Sitzung werden zusätzlich aufgenommen: Die Grundstücke sollen nicht teilbar, aber zu noch größeren Grundstücken zusammenlegbar sein. Das Oberflächenwasser der öffentlichen Straßen und Plätze soll in unterirdischen Leitungen gesammelt werden, soweit bei offener Entwässerung nicht gesichert ist, dass Belange des Straßenverkehrs und der privaten Grundstückseigentümer sachgerecht berücksichtigt werden (keine offenen Rinnen auf Privatgrundstücken, keine Entwässerungsrinnen auf Plätzen, keine Entwässerung von öffentlichen Straßen/Plätzen auf Privatgrundstücke). Die Geschossigkeit der Häuser an der Eichholzer Straße soll auf 2,5 festgelegt werden. Die First- und Traufhöhen sollen im Bebauungsplan festgeschrieben werden, wobei für die Eckbauten eine städtebaulich begründete, höhere Trauf- und Firsthöhe als bei den Stadthäusern festgesetzt werden kann. Das neu entstehende Baugrundstück am Ende der Straße „Auf dem Eichholzer Acker“, soll analog zur vorhandenen Bebauung nur mit einem Wohngebäude bebaut werden. Eine Erschließung weiterer, hinterliegender Wohngebäude über die Straße „Auf dem Eichholzer Acker“, ist auszuschließen. Die Kinderspielplätze sind im Bebauungsplan festzusetzen. 19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen