Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
47 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der konstituierende Sitzung des Kreisausschusses am 01.12.2004 im
Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Der amtierende Vorsitzende ruft die Sitzungsvorlage zu diesem
Tagesordnungspunkt auf. Da keine Wortmeldungen vorliegen,
stellt er die Vorlage zur Abstimmung.
Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 39/2004 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses vom 24.11.2004 (Z 1/V 39/2004) zu und empfiehlt
dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d)
Kommunalwahlgesetz wie folgt:
1.
Es wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1
Buchst. a) bis c) Kommunalwahlgesetz genannten Fälle
vorliegt.
2.
Die Kreiswahlen vom 26.09.2004 werden für gültig erklärt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)