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Beschlusstext (Änderung der Ordnung des Kreistages des Kreises Euskirchen über die Abgrenzung der Zuständigkeit der Ausschüsse des Kreistages (Zuständigkeitsordnung) vom 08.10.2003)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
48 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Änderung der Ordnung des Kreistages des Kreises Euskirchen über die Abgrenzung der Zuständigkeit der Ausschüsse des Kreistages (Zuständigkeitsordnung) vom 08.10.2003)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der konstituierende Sitzung des Kreisausschusses am 01.12.2004 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke bittet die Verwaltung um Stellungnahme, ob sich unter Berücksichtigung der Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang gemäß Ziffer 3.2 auch weiterhin mit den Vorberatungen zur Umsetzung von "Richtlinien und Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der EU" befasse oder nicht. Landrat Rosenke und sein Allgemeiner Vertreter Poth weisen darauf hin, dass die Neufassung der Ziffer 3.2 auch diesen Bereich allgemein und grundsätzlich mit abdecke. Im Falle der Kofinanzierung solcher Förderprogramme durch den Kreis seien der Fachausschuss, der Kreisausschuss und der Kreistag auch zukünftig damit befasst. Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 43/2004 zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt den Erlass der neuen Zuständigkeitsordnung in der der Vorlage 43/2004 anliegenden Fassung (siehe Synopse - Neue Fassung -). Die neue Zuständigkeitsordnung tritt mit der Beschlussfassung durch den Kreistag in Kraft. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)