Daten
Kommune
Wesseling
Größe
47 kB
Datum
17.04.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 26.05.2008
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 28. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
vom Donnerstag, den 17.04.2008 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
6.
52. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbeansiedlung Fruchthansa"
hier: Feststellungsbeschluss
Vorlagennummer: 42/2008
1.
Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der
- frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
(Vorlage Nr. 213/2007)
- öffentlichen Auslegung sowie Beteiligung der Behörden gem. §§ 3 (2), 4 (2) BauGB
(Vorlage Nr. 42/2008)
entsprechend § 1(7) BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die
abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den o.g.
Vorlagen zu bescheiden.
2.
Die in der Sitzung vorliegende 52. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Gewerbeansiedlung Fruchthansa“ mit der gem. § 5 (5) BauGB beigefügten Begründung,
einschließlich Umweltbericht gem. § 2 a BauGB sowie der zusammenfassenden Erklärung
gem. § 6 (5) BauGB, wird festgestellt.
3.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird
Regionalplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen
gem.
§
6
(1)
BauGB
der