Daten
Kommune
Kall
Größe
66 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
16.09.11, 18:31
Aktualisiert
16.09.11, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
169/2011
27.09.2011
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 10
Bestellung eines Beiratsmitgliedes;
hier: Interkommunale Abfallentsorgung - Öffentlich rechtlicher Vereinbarung vom
19.07.2011
Beschlussvorschlag:
Als Vertreter der Gemeinde Kall für den Beirat im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit für eine EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen wird Bürgermeister Herbert Radermacher bestellt.
Sachdarstellung:
Mit Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung am 19.07.2011 vereinbarten neun von elf
kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Kreis Euskirchen im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit eine EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen.
Die beteiligten Kommunen ( Bad Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Mechernich, Schleiden, Weilerswist und Zülpich) haben eine Basis für die zukünftige Zusammenarbeit
auf dem Gebiet der Abfallsammlung und –beförderung geschaffen. Die Aufgabe der operativen
Abwicklung wurde auf die Stadt Mechernich übertragen. Der Ratsbeschluss der Gemeinde Kall
hierzu erfolgte am 24.05.2011 – TOP 6 -.
§ 4 der Vereinbarung lautet wie folgt:
„§ 4
Beirat
Die Beteiligten bilden einen Beirat, der die Stadt Mechernich bei Erreichung der Zielsetzung
unterstützen soll. Der Beirat besteht aus jeweils einem stimmberechtigten Vertreter der Beteiligten.
Der Beirat ist berechtigt. ein - nicht stimmberechtigtes - weiteres Mitglied zur Moderation der
Sitzungen, Streitschlichtung und Beratung zu benennen. Hierfür entstehende Kosten tragen die
Beteiligten zu gleichen Teilen.
Vorlagen-Nr. 169/2011
Seite 2
Folgende Entscheidungen der Stadt Mechernich bedürfen der Zustimmung des Beirats:
a. Abschluss von Verträgen mit dem Dienstleister
b. Aufhebung des Vergabeverfahrens
c. Kündigung des Vertrags mit dem Dienstleister
d. Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Dienstleister
e. Bekanntmachung der endgültigen dem Vergabeverfahren zugrunde zu legenden
Verdingungsunterlagen
Der Beirat trifft seine Entscheidungen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit in
dieser Vereinbarung keine abweichenden Regelungen getroffen sind.“
Vertreter der Gemeinde in Beiräten, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt
ist, haben die Interessen der Gemeinde zu verfolgen. Sie sind an die Beschlüsse des Rates und
seiner Ausschüsse gebunden (§ 113 Absatz 1 GO NRW). Gemäß § 113 Absatz 2 GO NRW
sind sie vom Rat zu bestellen.
Ein weiterer Vertreter ist nicht zu bestellen, da dies § 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
nicht vorsieht. Da die Bürgermeister der Beteiligten Kommunen bereits im Vorfeld die interkommunale Zusammenarbeit vollzogen haben schlägt die Verwaltung auch in Anlehnung an die Vorschläge der anderen Kommunen vor, Bürgermeister Radermacher zum Mitglied des Beirates zu
bestellen.