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Allgemeine Vorlage (Bestellung eines Beiratsmitgliedes; hier: Interkommunale Abfallentsorgung - Öffentlich rechtlicher Vereinbarung vom 19.07.2011)

Daten

Kommune
Kall
Größe
66 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
16.09.11, 18:31
Aktualisiert
16.09.11, 18:31
Allgemeine Vorlage (Bestellung eines Beiratsmitgliedes;
hier: Interkommunale Abfallentsorgung - Öffentlich rechtlicher Vereinbarung vom 19.07.2011) Allgemeine Vorlage (Bestellung eines Beiratsmitgliedes;
hier: Interkommunale Abfallentsorgung - Öffentlich rechtlicher Vereinbarung vom 19.07.2011)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 169/2011 27.09.2011 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X öffentliche Sitzung Herr Heller Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 10 Bestellung eines Beiratsmitgliedes; hier: Interkommunale Abfallentsorgung - Öffentlich rechtlicher Vereinbarung vom 19.07.2011 Beschlussvorschlag: Als Vertreter der Gemeinde Kall für den Beirat im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit für eine EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen wird Bürgermeister Herbert Radermacher bestellt. Sachdarstellung: Mit Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung am 19.07.2011 vereinbarten neun von elf kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Kreis Euskirchen im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit eine EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen. Die beteiligten Kommunen ( Bad Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Mechernich, Schleiden, Weilerswist und Zülpich) haben eine Basis für die zukünftige Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Abfallsammlung und –beförderung geschaffen. Die Aufgabe der operativen Abwicklung wurde auf die Stadt Mechernich übertragen. Der Ratsbeschluss der Gemeinde Kall hierzu erfolgte am 24.05.2011 – TOP 6 -. § 4 der Vereinbarung lautet wie folgt: „§ 4 Beirat Die Beteiligten bilden einen Beirat, der die Stadt Mechernich bei Erreichung der Zielsetzung unterstützen soll. Der Beirat besteht aus jeweils einem stimmberechtigten Vertreter der Beteiligten. Der Beirat ist berechtigt. ein - nicht stimmberechtigtes - weiteres Mitglied zur Moderation der Sitzungen, Streitschlichtung und Beratung zu benennen. Hierfür entstehende Kosten tragen die Beteiligten zu gleichen Teilen. Vorlagen-Nr. 169/2011 Seite 2 Folgende Entscheidungen der Stadt Mechernich bedürfen der Zustimmung des Beirats: a. Abschluss von Verträgen mit dem Dienstleister b. Aufhebung des Vergabeverfahrens c. Kündigung des Vertrags mit dem Dienstleister d. Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Dienstleister e. Bekanntmachung der endgültigen dem Vergabeverfahren zugrunde zu legenden Verdingungsunterlagen Der Beirat trifft seine Entscheidungen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit in dieser Vereinbarung keine abweichenden Regelungen getroffen sind.“ Vertreter der Gemeinde in Beiräten, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, haben die Interessen der Gemeinde zu verfolgen. Sie sind an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden (§ 113 Absatz 1 GO NRW). Gemäß § 113 Absatz 2 GO NRW sind sie vom Rat zu bestellen. Ein weiterer Vertreter ist nicht zu bestellen, da dies § 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nicht vorsieht. Da die Bürgermeister der Beteiligten Kommunen bereits im Vorfeld die interkommunale Zusammenarbeit vollzogen haben schlägt die Verwaltung auch in Anlehnung an die Vorschläge der anderen Kommunen vor, Bürgermeister Radermacher zum Mitglied des Beirates zu bestellen.