Daten
Kommune
Wesseling
Größe
49 kB
Datum
17.04.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 26.05.2008
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 28. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
vom Donnerstag, den 17.04.2008 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
9.
Bebauungsplan Nr. 1/ 107 "Saint Gobain"
hier:
Beratung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB, Abwägung sowie
Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Vorlagennummer: 49/2008
1.
Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der
- frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
(Vorlage 308/2007)
- öffentlichen Auslegung sowie Beteiligung der Behörden gem. §§ 3 (2), 4 (2) BauGB
(Vorlage Nr. 49/2008)
entsprechend § 1 (7) BauGB in die Abwägung eingestellt worden. Der Rat beschließt, die
abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den o.g.
Vorlagen zu bescheiden.
2.
Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 1/ 107 „Saint Gobain“ mit textlichen
Festsetzungen, nachrichtlichen Übernahmen und Hinweisen wird gem. §§ 1, 2 und 10
BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 3316) in
Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW vom 14.07.1994
in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3.
Die in der Sitzung vorliegende beigefügte Begründung einschließlich Umweltbericht gem. §
9 (8) BauGB in Verbindung mit § 2 a BauGB sowie die zusammenfassende Erklärung gem.
§ 10 (4) BauGB werden zur Kenntnis genommen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)