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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 1/ 107 "Saint Gobain" hier: Beratung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB, Abwägung sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
49 kB
Datum
17.04.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 1/ 107 "Saint Gobain"

hier:
Beratung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB, Abwägung sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 26.05.2008 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 28. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz vom Donnerstag, den 17.04.2008 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 9. Bebauungsplan Nr. 1/ 107 "Saint Gobain" hier: Beratung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB, Abwägung sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB Vorlagennummer: 49/2008 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der - frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (1), 4 (1) BauGB (Vorlage 308/2007) - öffentlichen Auslegung sowie Beteiligung der Behörden gem. §§ 3 (2), 4 (2) BauGB (Vorlage Nr. 49/2008) entsprechend § 1 (7) BauGB in die Abwägung eingestellt worden. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den o.g. Vorlagen zu bescheiden. 2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 1/ 107 „Saint Gobain“ mit textlichen Festsetzungen, nachrichtlichen Übernahmen und Hinweisen wird gem. §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 3316) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW vom 14.07.1994 in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen. 3. Die in der Sitzung vorliegende beigefügte Begründung einschließlich Umweltbericht gem. § 9 (8) BauGB in Verbindung mit § 2 a BauGB sowie die zusammenfassende Erklärung gem. § 10 (4) BauGB werden zur Kenntnis genommen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)